Rabattverbot für Mytaxi
Der für das Wettbewerbsrecht zuständige 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichtes in Frankfurt am Main hat in der Berufungsverhandlung die verschiedenen Rabattaktionen der Mercedes-Tochter Mytaxi für wettbewerbswidrig erachtet. Das Oberlandesgericht bestätigte mit Urteil vom 2. Februar 2017 (Az. 6 U 29/16)) damit die Entscheidung des LG Frankfurt am Main vom 19. Januar 2016, mit der die Rabattaktionen deutschlandweit verboten wurde.
2015 hatte Mytaxi mehrere Rabattaktionen für Taxifahrten durchgeführt und den Fahrgästen 50 Prozent der Taxikosten erstattet, wenn diese das Taxi bei Mytaxi bestellten. Gegen diese Aktion erwirkte Taxi Deutschland im Januar 2016 beim LG Frankfurt am Main ein bundesweites Verbot.
Nach Auffassung des Gerichts sollen die staatlich festgesetzten Taxifahrpreise einen Preiswettbewerb innerhalb der Taxibranche verhindern, der die Existenz von vielen kleinen Taxibetrieben durch Dumpingpreise gefährden würde.
Der Streit um die Zulässigkeit von Rabatten auf Taxifahrpreise beschäftigt seit einiger Zeit die Gerichte in Deutschland. Die Oberlandesgerichte in Frankfurt am Main und Köln halten die Rabatte für unzulässig. Hingegen hatte das LG Hamburg erst im Dezember 2016 zugunsten von Mytaxi geurteilt und die Rabatte erlaubt.
Das OLG Frankfurt am Main hat Revision gegen sein Urteil zugelassen. Es ist deshalb davon auszugehen, dass der Streit vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden werden wird. dpa/nd