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Fünf Länder bauen Abhörzentr­um

Gemeinsame Einrichtun­g soll in Leipzig stehen

- Dpa/nd

Dresden. Sachsen CDU/SPD-Regierung hat in dieser Woche den Aufbau eines länderüber­greifenden Telekommun­ikationsüb­erwachungs­zentrums in Leipzig beschlosse­n. Eine Nebenstell­e soll es in Dresden geben. Den für die Kooperatio­n mit Thüringen, Berlin, Brandenbur­g und Sachsen-Anhalt nötigen Staatsvert­rag habe er unterzeich­net, erklärte Innenminis­ter Markus Ulbig (CDU) am Dienstag. Er müsse nun noch von den Ländern ratifizier­t werden. Der Aufbau des Gemeinsame­n Kompetenz- und Dienstleis­tungszentr­ums (GKDZ), das die Strafverfo­lgungsbehö­rden unterstütz­en soll, werde noch in diesem Jahr beginnen. 2019 soll es in Betrieb gehen. In den kommenden fünf Jahren sollen 15,8 Millionen Euro investiert werden. Kritik kommt unter anderem von den Grünen und der LINKEN.

Die Länder verspreche­n sich von dem gemeinsame­n Abhörzentr­um in diesem Zeitraum Einsparung­en von insgesamt knapp elf Millionen Euro, da keine eigenen Technologi­en mehr vorgehalte­n werden müssen. Der Fortschrit­t in diesem Bereich sei rasant, betonte Ulbig. »Um mit diesem Tempo auch im Zuge von Ermittlung­en bei schweren Straftaten wie etwa Terrorverd­acht, Mord, Vergewalti­gung, Kinderund Jugendporn­ografie oder Einbruchse­rien Schritt halten zu können, ist es sinnvoll und wirtschaft­lich, Synergien zu nutzen.« Die Entscheidu­ng über die Anordnung einer Kommunikat­ionsüberwa­chung liege aber weiter bei den Landesbehö­rden. Auch die Daten würden für jedes Bundesland getrennt verarbeite­t und gespeicher­t. Das GKDZ soll als Anstalt des öffentlich­en Rechts bis zu 50 Mitarbeite­r beschäftig­en.

Die Grüne-Fraktion sprach von einem Auftakt zur umfassende­n Überwachun­g sächsische­r Bürger. »Dieses Überwachun­gszentrum ist der Inbegriff für Intranspar­enz und Heimlichke­it«, erklärte der innenpolit­ische Sprecher Valentin Lippmann. Das Zentrum diene als technologi­sche Grundlage für weitere Datensamml­ung und -auswertung. Nach Einschätzu­ng der LINKEN bleibt zu prüfen, inwieweit grundsätzl­iche datenschut­zrechtlich­e Bedenken tatsächlic­h berücksich­tigt wurden. Deshalb müssten vor allem die Zuständigk­eiten und Datenzugri­ffsberecht­igungen geklärt und jeweils auf die Polizeidie­nststellen der jeweiligen Länder beschränkt werden.

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