Fünf Länder bauen Abhörzentrum
Gemeinsame Einrichtung soll in Leipzig stehen
Dresden. Sachsen CDU/SPD-Regierung hat in dieser Woche den Aufbau eines länderübergreifenden Telekommunikationsüberwachungszentrums in Leipzig beschlossen. Eine Nebenstelle soll es in Dresden geben. Den für die Kooperation mit Thüringen, Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt nötigen Staatsvertrag habe er unterzeichnet, erklärte Innenminister Markus Ulbig (CDU) am Dienstag. Er müsse nun noch von den Ländern ratifiziert werden. Der Aufbau des Gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentrums (GKDZ), das die Strafverfolgungsbehörden unterstützen soll, werde noch in diesem Jahr beginnen. 2019 soll es in Betrieb gehen. In den kommenden fünf Jahren sollen 15,8 Millionen Euro investiert werden. Kritik kommt unter anderem von den Grünen und der LINKEN.
Die Länder versprechen sich von dem gemeinsamen Abhörzentrum in diesem Zeitraum Einsparungen von insgesamt knapp elf Millionen Euro, da keine eigenen Technologien mehr vorgehalten werden müssen. Der Fortschritt in diesem Bereich sei rasant, betonte Ulbig. »Um mit diesem Tempo auch im Zuge von Ermittlungen bei schweren Straftaten wie etwa Terrorverdacht, Mord, Vergewaltigung, Kinderund Jugendpornografie oder Einbruchserien Schritt halten zu können, ist es sinnvoll und wirtschaftlich, Synergien zu nutzen.« Die Entscheidung über die Anordnung einer Kommunikationsüberwachung liege aber weiter bei den Landesbehörden. Auch die Daten würden für jedes Bundesland getrennt verarbeitet und gespeichert. Das GKDZ soll als Anstalt des öffentlichen Rechts bis zu 50 Mitarbeiter beschäftigen.
Die Grüne-Fraktion sprach von einem Auftakt zur umfassenden Überwachung sächsischer Bürger. »Dieses Überwachungszentrum ist der Inbegriff für Intransparenz und Heimlichkeit«, erklärte der innenpolitische Sprecher Valentin Lippmann. Das Zentrum diene als technologische Grundlage für weitere Datensammlung und -auswertung. Nach Einschätzung der LINKEN bleibt zu prüfen, inwieweit grundsätzliche datenschutzrechtliche Bedenken tatsächlich berücksichtigt wurden. Deshalb müssten vor allem die Zuständigkeiten und Datenzugriffsberechtigungen geklärt und jeweils auf die Polizeidienststellen der jeweiligen Länder beschränkt werden.