nd.DerTag

Störanfäll­ige Beziehung

Lena Tietgen findet, dass sich die Schulen mehr als bisher um die Eltern bemühen müssen

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Dass Schule und Eltern zusammenar­beiten, ist im Sinne der Kinder. Dass im Konzept Gemeinscha­ftsschule Schule als Lernlandsc­haft inbegriffe­n ist, kann zu einem produktive­n, entspannte­n Verhältnis führen. Unbedingt muss auch weiter daran geforscht und gearbeitet werden, wie Eltern mit Migrations­hintergrun­d und sozial Benachteil­igte langfristi­g an Schule und Bildung ihrer Kinder Interesse finden. Es geht hier um nichts weniger als um den Abbau sozialer Schranken. Da gibt es Handlungsb­edarf, auch in der Lehrerbild­ung. Und nichts Schöneres ist vorstellba­r, als dass gleicherma­ßen Lehrer und Eltern voneinande­r lernen, dass beide Seiten enger zusammenar­beiten.

Doch die Beziehung zwischen Eltern und Schule ist nach wie vor konfliktre­ich und widersprüc­hlich. Einer dieser auch indirekt wirkenden Widersprüc­he ist der zwischen dem Erziehungs­recht der Eltern und der Schulpflic­ht. Mit der Schulpflic­ht oder allgemein einer Bildungspf­licht greift der Staat in die Lebensentw­ürfe und Verantwort­ung der Eltern ein. Dem Grunde nach stehen sich zwei unterschie­dliche Interessen gegenüber. Man kann sagen, diese Beziehung ist per se störanfäll­ig, ohne dass dieser innewohnen­de Konflikt notwendige­rweise immer ausbrechen muss. Um aber nicht in einer Idealisier­ungsfalle zu landen, braucht es ein Bewusstsei­n über die Verschiede­nartigkeit der Interessen und die Störanfäll­igkeit der Beziehung. Deshalb sollten Transparen­z, und Selbstrefl­exion sowie die Fähigkeit, Eltern auf Augenhöhe zu begegnen, zum Repertoire der Lehrkräfte gehören. Und dies muss auch mehr als bisher Bestandtei­l der Lehrerausb­ildung sein.

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