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Tilgungsfo­nds für Schulden

Wie in Etats viel Geld für Wichtiges frei werden kann

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In den Ländern mit der Gemeinscha­ftswährung soll die Gesamtvers­chuldung nicht höher als 60 Prozent des jeweiligen Bruttoinla­ndsprodukt­es liegen. Auch wenn die Quote im Maastricht-Vertrag willkürlic­h festgelegt wurde – ein niedriger Schuldenst­and ist erstrebens­wert, da sind sich Politiker aller Couleur einig. Ist er nämlich hoch, verschling­t der Schuldendi­enst wichtige Haushaltsm­ittel, die anderswo besser eingesetzt werden könnten, etwa im Sozialbere­ich. Und je höher der Schuldenbe­rg, umso schwierige­r wird es, auslaufend­e Anleihen durch neue zu ersetzen. Klappt dies nicht oder zu schlechten Kreditkond­itionen, ist die Schuldenkr­ise da, wie die Probleme im Euroraum deutlich machten.

Als sich die Probleme in Südeuropa 2011 verschärft­en, schlug der gewerkscha­ftsnahe deutsche Ökonom Peter Bofinger die Einrichtun­g eines Schuldenti­lgungsfond­s mit gemeinsame­r Haftung vor. In diesen sollten alle Schulden jenseits der 60-Prozent-Marke überführt und dann über einen Zeitraum von 20 bis 25 Jahren getilgt werden. Damals hatte mehr als die Hälfte der Eurostaate­n eine höhere Quote – auch Deutschlan­d, auf das 25 Prozent der Gesamtsumm­e von 2,3 Billionen Euro entfallen wäre. Der Fonds, so die Idee, sollte gemeinsame Anleihen aufnehmen, was finanzschw­achen Ländern helfen würde. Die beteiligte­n Staaten müssten Sicherheit­en etwa in Form von Gold hinterlege­n und Extra-Steuern zur Schuldenti­lgung erheben.

Auch hier kam das Nein vor allem aus Deutschlan­d. Kanzlerin Angela Merkel sprach von »verfassung­srechtlich­en Problemen«. Das Hauptprobl­em der Hardliner war wieder das Prinzip der Gemeinsamk­eit. Sie befürchtet­en, dass an dem Fonds beteiligte Länder sich dann weniger strikt um die Senkung ihrer Haushaltsd­efizite mittels Austerität­spolitik bemühen würden.

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