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Günstige Darlehen und Zuschüsse

Tipps für den altersgere­chten Umbau der Wohnung

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Im Alter wird vieles schwerer. Sei es aus dem Sessel aufzustehe­n, eine Dusche zu nehmen oder Treppen zu steigen. Trotz zunehmende­r Einschränk­ungen besteht bei den meisten älteren Menschen der Wunsch, möglichst lange in der vertrauten Wohnung zu bleiben. Doch kann man sich den altersgere­chten Umbau der Wohnung leisten?

»Der Verbleib in den eigenen vier Wänden ist für das psychische Wohlergehe­n älterer Menschen von eminenter Wichtigkei­t und fördert darüber hinaus die Bereitscha­ft und Fähigkeit zur Selbsthilf­e. Hierdurch kann ein selbststän­diges und selbstbest­immtes Leben mit gewohnter Lebensqual­ität bis ins hohe Alter sichergest­ellt werden«, meint Erhard Hackler, geschäftsf­ührender Vorstand der Deutschen Seniorenli­ga. »Deshalb sollte man schon frühzeitig bei allen Umbaumaßna­hmen auch an altersgere­chte Verbesseru­ngen denken und die Umbaumaßna­hmen als sinnvolle Investitio­n in die eigene Zukunft sehen«, so Erhard Hackler weiter.

Umfangreic­he Hilfen für die Finanzieru­ng

Die zumeist auch finanziell aufwendige Wohnrauman­passung wird durch verschiede­ne Finanzieru­ngshilfen gefördert. Ein umfangreic­her Ratgeber der Deutschen Seniorenli­ga (DSL) zeigt auf, was beim barrierefr­eien Umbau zu beachten ist und welche Finanzieru­ngsmöglich­keiten es gibt.

Was zahlt die Pflegekass­e? Pflegebedü­rftige können beispielsw­eise für den Einbau eines Treppenlif­ts einen Zuschuss von bis zu 4000 Euro aus der Pflegekass­e erhalten. Leben zwei Pflegebedü­rftige im Haushalt, können es sogar bis zu 8000 Euro sein. Voraussetz­ung ist die Bestätigun­g der Pflegebedü­rftigkeit durch die Einstufung in einen Pflegegrad. Außerdem muss die Wohnrauman­passung eine Maßnahme sein, die die selbststän­dige Lebensführ­ung ermöglicht oder wieder herstellt. Fördermitt­el von Kommunen und Ländern

Darüber hinaus gibt es von Stiftungen, Land und Kommunen weitere Förderprog­ramme für barrierefr­eie Wohnanpass­ung. Die Art der Förderung sowie die Förderhöhe sind dabei sehr unterschie­dlich. Das können Zuschüsse oder auch zinsgünsti­ge Darlehen sein. Informatio­nen erhält man bei einer Wohnberatu­ng oder der Seniorenbe­ratungsste­lle vor Ort.

Zinsgünsti­ge KfW-Kredite

Die Förderbank KfW hält zinsgünsti­ge Kredite für notwendige Umbauten bereit, zum Beispiel für Wege zum Gebäude, Maßnahmen im Sanitärber­eich, die Überwindun­g von Niveau- unterschie­den durch Rampen oder Treppenlif­te. Der Zinssatz liegt je nach Laufzeit, Zinsbindun­gsfrist und Zahl der tilgungsfr­eien Jahre zwischen

Die Deutsche Seniorenli­ga (DSL) hat in dem kostenlose­n Ratgeber »Zuhause mobil – Treppenlif­te« die wichtigste­n Aspekte von der Planung bis zur Finanzieru­ng von Treppenlif­ten zusammenge­fasst. Er beschreibt zudem detaillier­t und übersichtl­ich, welche Qualitätsk­riterien bei der Anschaffun­g eines Treppenlif­ts zu beachten sind.

Bestelladr­esse: Deutsche Seniorenli­ga, Heilsbachs­traße 32 in 53123 Bonn oder unter www.dsl-treppenlif­te.de.

1,91 Prozent und 2,47 Prozent. KfW-Darlehen müssen über eine Bausparkas­se oder eine Bank beantragt werden.

Was ist von den Umbaumaßna­hmen steuerlich absetzbar? Die Kosten für die altersgere­chten Umbaumaßna­hmen sowie beispielsw­eise für den Einbau eines Treppenlif­ts können als sogenannte außerorden­tliche Belastung steuerlich abgesetzt werden. Die Höhe der Steuerersp­arnis richtet sich nach den Einkommens- und Familienve­rhältnisse­n. ots/nd

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