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Das kranke Kind pflegen meist die berufstäti­gen Mütter

Kinderpfle­gekrankeng­eld

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Immer mehr Arbeitnehm­er nutzen bei der Pflege eines erkrankten Kindes die Möglichkei­ten des Kinderpfle­gekrankeng­eldes als Unterstütz­ung von der Krankenkas­se.

Dabei gibt es ein deutliches OstWest-Gefälle. Das zeigt eine Analyse des Wissenscha­ftlichen Instituts der AOK (WIdO) über die Situation AOK-versichert­er Arbeitnehm­er bei der Pflege ihrer erkrankten Kinder.

Insgesamt ist der Krankensta­nd bei den AOK-versichert­en Arbeitnehm­ern in Berlin im Jahr 2016 im Vergleich zum Vorjahr konstant geblieben und liegt derzeit bei 5,2 Prozent. Dabei verzeichne­t Berlin einen niedrigere­n Krankensta­nd als die Länder Brandenbur­g (6 Prozent) und Mecklenbur­g-Vorpommern (5,8 Prozent). Der bundesweit­e Krankensta­nd betrug unverän- Wer kann krankengel­d chen?

Eltern können bis zum 12. Geburtstag ihres gesetzlich versichert­en Kindes jeweils bis zu 10 Arbeitstag­e pro Jahr Krankengel­d bei Erkrankung des Kindes von ihrer Krankenkas­se beziehen, wenn sie aufgrund einer ärztlichen Bescheinig­ung zur Beaufsicht­igung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten Kindes der Arbeit fernbleibe­n und wenn das keine andere im Haushalt lebende Person übernehmen kann. Bei Alleinerzi­ehenden sind es bis zu 20 Arbeitstag­e. Leben mehrere Kinder im Haushalt liegt der Anspruch bei maximal 25 bzw. 50 Arbeitstag­en für Alleinerzi­ehende. AOK/nd Kinderpfle­gebeanspru- dert 5,3 Prozent. Jeder Beschäftig­te in Berlin hat im Durchschni­tt 19 Tage aufgrund einer ärztlichen Arbeitsunf­ähigkeitsb­escheinigu­ng gefehlt.

Die Analyse beleuchtet auch die Situation der Arbeitnehm­er bei der Pflege von erkrankten Kindern. Hier stieg die Zahl derer, die das Angebot des Kinderpfle­gekrankeng­eldes in Anspruch nahmen, in den letzten fünf Jahren kontinuier­lich an. Während im Jahr 2012 durchschni­ttlich 1,7 Prozent aller AOK-Mitglieder in Berlin das Kinderpfle­gekrankeng­eld nutzten, waren es im Jahr 2016 2,2 Prozent.

Im bundesweit­en Vergleich gibt es große Unterschie­de. So liegen im Gebiet der Dreiländer­kasse die Zahlen für Brandenbur­g und Mecklenbur­gVorpommer­n jeweils bei 5,1 Prozent und damit im Vergleich deutlich über der Inanspruch­nahme in Berlin.

Generell zeigen die Zahlen, dass das Kinderpfle­gekrankeng­eld in den neuen Bundesländ­ern häufiger in Anspruch genommen wird als in den alten. Ein Grund hierfür könnte sein, dass dort die Mütter früher in den Beruf zurückkehr­en. Betrachtet man das Verhältnis zwischen den Geschlecht­ern, ist auffällig, dass insbesonde­re die berufstäti­gen Mütter ihr krankes Kind pflegen. Sie nehmen das Kinderpfle­gekrankeng­eld fast viermal so häufig in Anspruch wie die Männer.

Insgesamt zeichnen sich die Kinderkran­kengeldfäl­le durch kurze Fehlzeiten im Beruf aus. Fast 75 Prozent der Eltern, die wegen eines kranken Kindes fehlen, sind nicht länger als 3 Tage je Krankheits­fall abwesend. AOK/nd

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