Kürzere Lehrausbildung für Studienabbrecher
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Wechseln Studienabbrecher in eine Ausbildung, können sie die Ausbildungsdauer verkürzen. Darauf weist das Bundesinstitut für Berufsbildung auf dem Portal stark-fuerausbildung.de hin. Eine Mindestausbildungsdauer darf dabei jedoch nicht unterschritten werden.
Bei einer Ausbildungszeit von dreieinhalb Jahren ist höchstens eine Verkürzung auf 24 Monate möglich, bei einer dreijährigen Ausbildung sind es 18 Monate. Studienabbrecher sollten sich dabei bewusst sein, dass es in der Regel keine gesonderten Berufsschulklassen für sie gibt. Es ist deshalb sinnvoll, im Vorfeld nachzufragen, ob und wie die kürzere Ausbildungszeit schulisch begleitet wird. Wichtig ist der Hinweis: Die Abschlussprüfung müssen sie auf jeden Fall vollständig ablegen. Hier können sie sich nichts anrechnen lassen.
Abschlussnote muss im Arbeitszeugnis stehen Arbeitnehmer haben einen Anspruch darauf, dass in ihrem Arbeitszeugnis eine Abschlussnote enthalten ist. Fehlt die Abschlussnote, müssen sie das Zeugnis nicht akzeptieren. Die Note muss dabei nicht zwingend in der Form einer Schulnote gegeben werden – häufig ist das sogar eher unüblich. Auch Formulierungen wie »zur vollen Zufriedenheit« sind in Ordnung.
Bundesagentur warnt vor unseriösen Stellenanzeigen Jobsuchende sollten von Stellenanzeigen mit unvollständigen Kontaktdaten des Arbeitgebers die Finger lassen, rät die Bundesagentur für Arbeit (BA). Wenn zum Beispiel nur eine E-Mail-Adresse oder eine Handynummer angegeben ist, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass es sich um eine unseriös Stellenanzeige handelt.
Misstrauisch sollten Bewerber bei Angeboten werden, die für wenige Stunden Arbeit ein hohes Gehalt versprechen. Ein Warnhinweis sind auch fehlende Hinweise zum Job – wenn also in einer Anzeige steht, die Arbeit könne in Heimarbeit erledigt werden, ohne zu erläutern um welche Arbeit es sich handelt. Unseriös ist es auch, wenn beispielsweise vor Arbeitsbeginn Investitionen vom Bewerber gefordert werden oder dieser eine kostenpflichtige Hotline anrufen soll.
Viele würden wegen Betriebsklima Job wechseln Ein schlechtes Betriebsklima wäre für zwei von drei Berufstätigen (69 Prozent) ein Grund für einen Wechsel des Arbeitsplatzes. Das geht aus einer Forsa-Umfrage hervor. Demnach ist die Stimmung im Team für viele noch wichtiger als das Gehalt. Zu schlechte Bezahlung wäre für 64 Prozent ein Anlass dafür, sich nach einem neuen Job umzusehen. Fehlende Aufstiegschancen sind für deutlich weniger Beschäftigte (42 Prozent) ein Problem.
Die Chancen bei der Jobsuche steigen
Jedes zehnte Unternehmen in Deutschland plant im Zeitraum von April bis Juni 2017 Neueinstellungen. Das geht aus einer Studie des Personaldienstleisters Manpower hervor. Vier Prozent der Firmen wollen dagegen Personal entlassen. Daraus ergibt sich ein saisonal bereinigter Nettobeschäftigungsausblick von plus sieben Prozent.
Besonders Arbeitnehmer im Norden und Süden können sich freuen: Dort steigt der saisonal bereinigte Nettobeschäftigungsausblick auf plus neun und acht Prozent an. Im Westen rechnen die Experten mit einem Wert von plus fünf Prozent. Schlechter sieht es für Arbeitnehmer im Osten aus: Hier wollen mehr Unternehmen Personal entlassen als neue Mitarbeiter anstellen, der Beschäftigungsausblick sinkt auf minus zwei Prozent.
Chef darf nicht willkürlich Urlaub ablehnen
In manchen Betrieben gilt die ungeschriebene Regel: Mehr als zwei Wochen Urlaub am Stück sind nicht drin. Dabei ist das arbeitsrechtlich gar nicht ohne Weiteres zulässig. Denn es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass der Arbeitgeber Urlaub zusammenhängend gewähren muss. Allerdings dürfe der Arbeitgeber aus betrieblichen Gründen 12 freie Arbeitstage am Stück ablehnen, wenn Arbeitskräfte aufgrund der Saison unabkömmlich sind. Gut ist es daher, wenn man darlegen kann, dass die Arbeit während der Abwesenheit trotzdem erledigt wird. Agenturen/nd