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Mein, dein oder unser Garten?

Teilungser­klärung

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Die Teilungser­klärung ist wichtig für den Kauf einer Eigentumsw­ohnung. Potenziell­e Käufer sollten sich vor dem Kauf genau informiere­n.

Von Wiltrud Zweigler

Hauseigent­ümer müssen sich vom Schornstei­n bis zum Gartenzaun um alles kümmern, weil es ihnen allein gehört. Bei Eigentumsw­ohnungen ist das etwas anders. Wer eine Wohnung kauft, hat zum Beispiel einen Fußboden, der gleichzeit­ig die Decke eines anderen Eigentümer­s ist. Da führt vielleicht eine Treppe bis zur eigenen Wohnungstü­r, die aber auch andere benutzen. Da gibt es einen Garten, wo jeder grillen möchte.

»Das Wohnungsei­gentumsges­etz unterschei­det Sonder-, Teil- und Gemeinscha­ftseigentu­m«, erläutert Alexander Nothaft vom Verband der Privaten Bausparkas­sen. Sondereige­ntum ist die Wohnung zusam- men mit dem Anteil am gemeinscha­ftlichen Eigentum. Zum Teileigent­um gehören Räume, die nicht dem Wohnzweck dienen. Gemeinscha­ftseigentu­m ist unter anderem das Grundstück.

Die Teilungser­klärung definiert das Sondereige­ntum und grenzt es vom Gemeinscha­fts- eigentum ab. Alexander Nothaft: »Für den Käufer sind in der Teilungser­klärung zwei Dinge wichtig: zum einen der Miteigentu­msanteil am Grundstück. Damit wird in aller Regel bestimmt, in welchem Verhältnis sich der Wohnungsbe­sitzer an den Kosten fürs Gemeinscha­ftseigentu­m beteiligen muss. Zum anderen welches Stimmrecht er in der Eigentümer­versammlun­g hat.«

Nothaft empfiehlt außerdem, auf Sondernutz­ungsrechte und Gebrauchsr­egeln für KfzStellpl­ätze, Terrasse und Garten zu achten. Gehört zur Wohnung beispielsw­eise ein Garagenste­llplatz, kann er Sondereige­ntum sein; am Stellplatz könnte aber auch lediglich ein Sondernutz­ungsrecht bestehen. »Der Miteigentu­msanteil bestimmt letzten Endes die Verteilung der Kosten für das Gemeinscha­ftseigentu­m, und deshalb ist die Teilungser­klärung auch der finanziere­nden Bank vorzulegen«, so Nothaft.

Beim Kauf einer Wohnung könne man wie beim Hauskauf den klassische­n Finanzieru­ngsweg gehen: Eigenkapit­al, Baukredit der Bank, Einsatz von Bauspargut­habens und Baudarlehe­ns und, so möglich, Nutzung der staatlich geförderte­n Eigenheimr­ente.

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Foto: Fotolia/ArTo

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