Von sogenannten Checklisten wird abgeraten
Wohneigentumskauf
Das Interesse am Erwerb von Wohneigentum ist ungebrochen. Für viele Bauwillige wird vor allem in städtischen Ballungsgebieten die Suche nach einem geeigneten Grundstück zu einer großen Hürde.
So mancher entscheidet sich deshalb zum Erwerb einer Ei- gentumswohnung vom Bauträger. Der Bauherren-Schutzbund (BSB) verweist darauf, dass Bauträgerverträge und Immobilienkaufverträge notariell zu beurkunden sind.
Die Materie sei kompliziert und die Verträge sehr komplex. Oft seien Verbraucher auf der Suche nach Checklisten, an de- nen sie sich bei ihren Entscheidungen orientieren können.
BSB-Experte Monz, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, rät davon ab, bei solch komplizierten Geschäften auf oft vereinfachende Checklisten zu setzten. Es komme darauf an, die Vertragsangebote unter Berücksichtigung der individuellen Er- werberwünsche konkret zu bewerten. Hier sollten Verbraucher nicht ohne den Rat von Fachleuten agieren und entsprechende Vertragsangebote vor der Beurkundung prüfen lassen, etwa durch Vertrauensanwälte und Bauherrenberater des BSB.
Wichtig sei, dass alle Vertragsbestandteile auch tatsächlich beurkundet werden. Sonst drohe die Gefahr, dass der gesamte Vertrag unwirksam wird, also auch die beurkundeten Teile. Zu beachten sei weiter, dass die von Bauträgern angebotenen Bau- und Leistungsbeschreibungen häufig ungenau sind und nicht selten Angaben fehlen.
Erwerber sollten Lücken nicht durch Fantasie und Optimismus füllen. Vielmehr sollten sie Wert darauf legen, dass all das, was einem selbst wichtig ist, auch im Vertrag beurkundet wird, so der anwaltliche Rat. BSB/nd