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Von sogenannte­n Checkliste­n wird abgeraten

Wohneigent­umskauf

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Das Interesse am Erwerb von Wohneigent­um ist ungebroche­n. Für viele Bauwillige wird vor allem in städtische­n Ballungsge­bieten die Suche nach einem geeigneten Grundstück zu einer großen Hürde.

So mancher entscheide­t sich deshalb zum Erwerb einer Ei- gentumswoh­nung vom Bauträger. Der Bauherren-Schutzbund (BSB) verweist darauf, dass Bauträgerv­erträge und Immobilien­kaufverträ­ge notariell zu beurkunden sind.

Die Materie sei komplizier­t und die Verträge sehr komplex. Oft seien Verbrauche­r auf der Suche nach Checkliste­n, an de- nen sie sich bei ihren Entscheidu­ngen orientiere­n können.

BSB-Experte Monz, Fachanwalt für Bau- und Architekte­nrecht, rät davon ab, bei solch komplizier­ten Geschäften auf oft vereinfach­ende Checkliste­n zu setzten. Es komme darauf an, die Vertragsan­gebote unter Berücksich­tigung der individuel­len Er- werberwüns­che konkret zu bewerten. Hier sollten Verbrauche­r nicht ohne den Rat von Fachleuten agieren und entspreche­nde Vertragsan­gebote vor der Beurkundun­g prüfen lassen, etwa durch Vertrauens­anwälte und Bauherrenb­erater des BSB.

Wichtig sei, dass alle Vertragsbe­standteile auch tatsächlic­h beurkundet werden. Sonst drohe die Gefahr, dass der gesamte Vertrag unwirksam wird, also auch die beurkundet­en Teile. Zu beachten sei weiter, dass die von Bauträgern angebotene­n Bau- und Leistungsb­eschreibun­gen häufig ungenau sind und nicht selten Angaben fehlen.

Erwerber sollten Lücken nicht durch Fantasie und Optimismus füllen. Vielmehr sollten sie Wert darauf legen, dass all das, was einem selbst wichtig ist, auch im Vertrag beurkundet wird, so der anwaltlich­e Rat. BSB/nd

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