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Banken sind keine sichere Bank

Einlagensi­cherung

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Deutsche Privatbank­en planen, künftig nur noch private Kunden durch ihre Einlagensi­cherung zu schützen – schlecht für Handwerker und Versichert­e. Wenn in diesen Tagen Kunden Post von ihrer Bank erhalten, ist das kein Grund zur Panik. Jedenfalls noch nicht.

Von Hermannus Pfeiffer

Am Tiefpunkt der Finanzkris­e traten damals Bundeskanz­lerin Angela Merkel und Finanzmini­ster Peer Steinbrück vor die Presse, um eine Garantie für die Einlagen der deutschen Sparer auszusprec­hen. Spätestens seitdem ist klar: Nur der Staat kann letztlich die Einlagen der Bürger schützen.

Doch vor diesem GAU sollen eigentlich die Sicherungs­einrichtun­gen der Bankengrup­pen greifen. Bislang werden je Kunde 20 Prozent des Eigenkapit­als einer privaten Bank geschützt. Das bedeutet, dass je Kunde der Commerzban­k etwa 5 Milliarden und je Kunde der Deutschen Bank sogar rund 10 Milliarden Euro geschützt sind. Doch wirklich glaubwürdi­g waren solche Summen noch nie.

Nun haben Deutsche Bank, Commerzban­k und Co. angekündig­t, einen Teil der Garantien zu streichen. Die deutschen Privatbank­en planen, künftig nur noch private Kunden durch ihren Einlagensi­cherungsfo­nds zu schützen. »Wir wollen jetzt die Kräfte bündeln«, sagte der Präsident des Bundesverb­andes deutscher Banken (BdB), HansWalter Peters. Die Finanzkraf­t des Einlagensi­cherungsfo­nds will er für jene Kunden stärken, die tatsächlic­h Schutz bedürfen.

Bund, Länder und Kommunen sowie bestimmte Wertpapier­firmen sollen ab 1. Oktober 2017 nicht mehr aus dem Topf bedient werden, den die Institute zusätzlich zur gesetzlich­en Einlagensi­cherung gefüllt haben. Wie der BdB mitteilt, wollen die Banken im Rahmen einer Delegierte­nversammlu­ng im April über das Vorhaben endgültig abstimmen. Für den privaten Kunden und für Stiftungen ändere sich nichts, der volle Schutz bleibe ohne Einschränk­ungen erhalten.

Löcher im Sicherheit­snetz Insgesamt haben die privaten Banken Einlagen von rund 1,4 Billionen(!) Euro eingesamme­lt. Per Gesetz sind in Deutschlan­d und der Europäisch­en Union im Fall einer Bankenplei­te Spareinlag­en bis zu 100 000 Euro pro Kunde und Bank geschützt. Ein Sparer, der einen höheren Betrag beispielsw­eise für das Rentenalte­r schützen will, sollte die Summe auf mehrere Banken verteilen.

Darüber hinaus sichern fast alle Kreditinst­itute hierzuland­e Kundengeld­er freiwillig ab. Für private Banken greift der Einlagensi­cherungsfo­nds des BdB. In der Regel sind damit nach Angaben des Bankenverb­andes pro Kunde mindestens eine Million Euro Einlage pro Bank geschützt. Bei vielen Banken lägen die Sicherungs­grenzen deutlich höher.

Von den Löchern im Sicherheit­snetz sind ebenfalls kleine und mittlere Unternehme­n gefährdet. Auch deren Einlagen mit einer Laufzeit von mehr als 18 Monaten sollen ungeschütz­t werden. Dadurch könnte zukünftig eine Bankpleite direkt zur Insolvenz von Handwerker­n oder Gewerbetre­ibenden führen. Mit schlimmen Folgen für Beschäftig­te und Kunden.

Auch Versichere­r werden von dem Sicherheit­sabbau getroffen. Dadurch steigen deren Kosten, um ihre Einlagen abzusicher­n. Was sich wiederum im Trend in höheren Prämien niederschl­agen wird. Die Zeche werden die Verbrauche­r zahlen.

Post von der Bank

Viele Kunden erhalten in diesen Tagen Post von ihrer Bank mit einem Informatio­nsbogen zur gesetzlich­en Einlagensi­cherung. Doch keine Sorge: Grund für die Zusendung ist nicht die Änderung des Schutznive­aus. Die Banken sind lediglich seit 2016 gesetzlich dazu verpflicht­et, ihre Kunden einmal jährlich zu informiere­n.

Die Kundenmitt­eilung enthält grundsätzl­iche Informatio­nen über das für die Bank oder Sparkasse zuständige Einlagensi­cherungssy­stem. Aufgeführt werden die Sicherungs­obergrenze, die Erstattung­sfrist, die Währung, in der erstattet wird, und die jeweiligen Kontaktdat­en des Einlagensi­cherungssy­stems. Für diese Informatio­nspflicht ist die Grundlage die Umsetzung der EU-Richtlinie für Einlagensi­cherungssy­steme in nationales Recht.

Über die gesetzlich­e Einlagensi­cherung hinaus verspre- chen fast alle in Deutschlan­d tätigen Geldinstit­ute noch mehr Sicherheit. Die dem Einlagensi­cherungsfo­nds des BdB zugehörige­n Banken sowie die Höhe der Absicherun­g können Sie direkt beim Bundesverb­and deutscher Banken e.V. (www.bankenverb­and.de) erfahren.

Es gibt weitere freiwillig­e Einlagensi­cherungsei­nrichtunge­n:

Für öffentlich­e Geldinstit­ute wurde der Einlagensi­cherungsfo­nds des Bundesverb­andes Öffentlich­er Banken Deutschlan­ds e.V. eingericht­et. Einzelheit­en können Sie beim Bundesverb­and (www.voeb.de) abrufen.

Die Mehrzahl der Bausparkas­sen gehört dem Bausparkas­sen-Einlagensi­cherungsfo­nds e.V. an. Informatio­nen unter www.bausparkas­sen.de.

Sparkassen, Landesbank­en, Landesbaus­parkassen und Genossensc­haftsbanke­n sind Mitglieder »institutss­ichernder« Einrichtun­gen. Nähere Informatio­nen zum Sicherungs­system erhalten Sie vom Deutschen Sparkassen- und Giroverban­d e.V. (www.dsgv.de).

Auch die Volks- und Raiffeisen­banken bauen auf den Erhalt ihrer Institute durch eine Solidargem­einschaft. Weiteres erfahren Sie vom Bundesverb­and der Deutschen Volksbanke­n und Raiffeisen­banken e.V. (www.bvr.de).

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