Banken sind keine sichere Bank
Einlagensicherung
Deutsche Privatbanken planen, künftig nur noch private Kunden durch ihre Einlagensicherung zu schützen – schlecht für Handwerker und Versicherte. Wenn in diesen Tagen Kunden Post von ihrer Bank erhalten, ist das kein Grund zur Panik. Jedenfalls noch nicht.
Von Hermannus Pfeiffer
Am Tiefpunkt der Finanzkrise traten damals Bundeskanzlerin Angela Merkel und Finanzminister Peer Steinbrück vor die Presse, um eine Garantie für die Einlagen der deutschen Sparer auszusprechen. Spätestens seitdem ist klar: Nur der Staat kann letztlich die Einlagen der Bürger schützen.
Doch vor diesem GAU sollen eigentlich die Sicherungseinrichtungen der Bankengruppen greifen. Bislang werden je Kunde 20 Prozent des Eigenkapitals einer privaten Bank geschützt. Das bedeutet, dass je Kunde der Commerzbank etwa 5 Milliarden und je Kunde der Deutschen Bank sogar rund 10 Milliarden Euro geschützt sind. Doch wirklich glaubwürdig waren solche Summen noch nie.
Nun haben Deutsche Bank, Commerzbank und Co. angekündigt, einen Teil der Garantien zu streichen. Die deutschen Privatbanken planen, künftig nur noch private Kunden durch ihren Einlagensicherungsfonds zu schützen. »Wir wollen jetzt die Kräfte bündeln«, sagte der Präsident des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB), HansWalter Peters. Die Finanzkraft des Einlagensicherungsfonds will er für jene Kunden stärken, die tatsächlich Schutz bedürfen.
Bund, Länder und Kommunen sowie bestimmte Wertpapierfirmen sollen ab 1. Oktober 2017 nicht mehr aus dem Topf bedient werden, den die Institute zusätzlich zur gesetzlichen Einlagensicherung gefüllt haben. Wie der BdB mitteilt, wollen die Banken im Rahmen einer Delegiertenversammlung im April über das Vorhaben endgültig abstimmen. Für den privaten Kunden und für Stiftungen ändere sich nichts, der volle Schutz bleibe ohne Einschränkungen erhalten.
Löcher im Sicherheitsnetz Insgesamt haben die privaten Banken Einlagen von rund 1,4 Billionen(!) Euro eingesammelt. Per Gesetz sind in Deutschland und der Europäischen Union im Fall einer Bankenpleite Spareinlagen bis zu 100 000 Euro pro Kunde und Bank geschützt. Ein Sparer, der einen höheren Betrag beispielsweise für das Rentenalter schützen will, sollte die Summe auf mehrere Banken verteilen.
Darüber hinaus sichern fast alle Kreditinstitute hierzulande Kundengelder freiwillig ab. Für private Banken greift der Einlagensicherungsfonds des BdB. In der Regel sind damit nach Angaben des Bankenverbandes pro Kunde mindestens eine Million Euro Einlage pro Bank geschützt. Bei vielen Banken lägen die Sicherungsgrenzen deutlich höher.
Von den Löchern im Sicherheitsnetz sind ebenfalls kleine und mittlere Unternehmen gefährdet. Auch deren Einlagen mit einer Laufzeit von mehr als 18 Monaten sollen ungeschützt werden. Dadurch könnte zukünftig eine Bankpleite direkt zur Insolvenz von Handwerkern oder Gewerbetreibenden führen. Mit schlimmen Folgen für Beschäftigte und Kunden.
Auch Versicherer werden von dem Sicherheitsabbau getroffen. Dadurch steigen deren Kosten, um ihre Einlagen abzusichern. Was sich wiederum im Trend in höheren Prämien niederschlagen wird. Die Zeche werden die Verbraucher zahlen.
Post von der Bank
Viele Kunden erhalten in diesen Tagen Post von ihrer Bank mit einem Informationsbogen zur gesetzlichen Einlagensicherung. Doch keine Sorge: Grund für die Zusendung ist nicht die Änderung des Schutzniveaus. Die Banken sind lediglich seit 2016 gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Kunden einmal jährlich zu informieren.
Die Kundenmitteilung enthält grundsätzliche Informationen über das für die Bank oder Sparkasse zuständige Einlagensicherungssystem. Aufgeführt werden die Sicherungsobergrenze, die Erstattungsfrist, die Währung, in der erstattet wird, und die jeweiligen Kontaktdaten des Einlagensicherungssystems. Für diese Informationspflicht ist die Grundlage die Umsetzung der EU-Richtlinie für Einlagensicherungssysteme in nationales Recht.
Über die gesetzliche Einlagensicherung hinaus verspre- chen fast alle in Deutschland tätigen Geldinstitute noch mehr Sicherheit. Die dem Einlagensicherungsfonds des BdB zugehörigen Banken sowie die Höhe der Absicherung können Sie direkt beim Bundesverband deutscher Banken e.V. (www.bankenverband.de) erfahren.
Es gibt weitere freiwillige Einlagensicherungseinrichtungen:
Für öffentliche Geldinstitute wurde der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. eingerichtet. Einzelheiten können Sie beim Bundesverband (www.voeb.de) abrufen.
Die Mehrzahl der Bausparkassen gehört dem Bausparkassen-Einlagensicherungsfonds e.V. an. Informationen unter www.bausparkassen.de.
Sparkassen, Landesbanken, Landesbausparkassen und Genossenschaftsbanken sind Mitglieder »institutssichernder« Einrichtungen. Nähere Informationen zum Sicherungssystem erhalten Sie vom Deutschen Sparkassen- und Giroverband e.V. (www.dsgv.de).
Auch die Volks- und Raiffeisenbanken bauen auf den Erhalt ihrer Institute durch eine Solidargemeinschaft. Weiteres erfahren Sie vom Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (www.bvr.de).