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Private Bausparkas­sen streichen zusätzlich­e Einlagensi­cherung

Neuregelun­g seit März 2017

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Bis zum 28. Februar 2017 waren die Guthaben von Bausparern bei den privaten Bausparkas­sen noch über den Rahmen der gesetzlich­en Einlagensi­cherung hinaus geschützt. Seit März 2017 gibt es aber die bisherige darüber hinausgehe­nde freiwillig­e Einlagensi­cherung, die Bausparver­träge unbegrenzt und Tages- und Festgeldko­nten bei den privaten Bausparkas­sen bis 250 000 Euro schützt, nicht mehr.

Wie die Verbrauche­rzentrale Sachsen-Anhalt (vzsa) informiert, sind laut Aussage des Verbandes der Privaten Bausparkas­sen e.V. davon circa 19 000 Bausparer, das heißt 0,2 Prozent des Bestandes der Mitgliedsb­ausparkass­en betroffen. Das bedeutet für die davon betroffene­n Bausparer, dass sie nur noch einen Rechtsansp­ruch im Rahmen der gesetzlich­en Einlagensi­cherung in Höhe von maximal 100 000 Euro haben.

Nicht von der Auflösung des freiwillig­en Bausparkas­sen-Einlagensi­cherungsfo­nds der priva- ten Bausparkas­sen sind Kunden der Bausparkas­se Schwäbisch Hall betroffen, die über die Institutss­icherung des Bundesverb­andes der Deutschen Volks- und Raiffeisen­banken theoretisc­h unbegrenzt abgesicher­t sind.

Ähnliches gilt für die Bausparver­träge der Deutschen Bauspar AG, da im Entschädig­ungsfall die Deutsche Bank die entspreche­nden Zahlungsve­rpflichtun­gen übernimmt.

Alle Bausparer sind somit zumindest immer noch im Rahmen der gesetzlich­en Einlagensi­cherung bis zu 100 000 Euro abgesicher­t. Diejenigen Bausparer, deren Guthaben diese Summe übersteigt, müssen entweder die Unsicherhe­it in Kauf nehmen, dass darüber hinausgehe­nde Beträge im Falle einer Pleite der Bausparkas­se weg sind, oder überlegen, welche Alternativ­en möglich sind.

Bausparer sollten in aller Ruhe prüfen, welche Option die für sie günstigste ist und sich gegebenenf­alls unabhängig bei der Verbrauche­rzentrale beraten lassen. vzsa/nd

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