Private Bausparkassen streichen zusätzliche Einlagensicherung
Neuregelung seit März 2017
Bis zum 28. Februar 2017 waren die Guthaben von Bausparern bei den privaten Bausparkassen noch über den Rahmen der gesetzlichen Einlagensicherung hinaus geschützt. Seit März 2017 gibt es aber die bisherige darüber hinausgehende freiwillige Einlagensicherung, die Bausparverträge unbegrenzt und Tages- und Festgeldkonten bei den privaten Bausparkassen bis 250 000 Euro schützt, nicht mehr.
Wie die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt (vzsa) informiert, sind laut Aussage des Verbandes der Privaten Bausparkassen e.V. davon circa 19 000 Bausparer, das heißt 0,2 Prozent des Bestandes der Mitgliedsbausparkassen betroffen. Das bedeutet für die davon betroffenen Bausparer, dass sie nur noch einen Rechtsanspruch im Rahmen der gesetzlichen Einlagensicherung in Höhe von maximal 100 000 Euro haben.
Nicht von der Auflösung des freiwilligen Bausparkassen-Einlagensicherungsfonds der priva- ten Bausparkassen sind Kunden der Bausparkasse Schwäbisch Hall betroffen, die über die Institutssicherung des Bundesverbandes der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken theoretisch unbegrenzt abgesichert sind.
Ähnliches gilt für die Bausparverträge der Deutschen Bauspar AG, da im Entschädigungsfall die Deutsche Bank die entsprechenden Zahlungsverpflichtungen übernimmt.
Alle Bausparer sind somit zumindest immer noch im Rahmen der gesetzlichen Einlagensicherung bis zu 100 000 Euro abgesichert. Diejenigen Bausparer, deren Guthaben diese Summe übersteigt, müssen entweder die Unsicherheit in Kauf nehmen, dass darüber hinausgehende Beträge im Falle einer Pleite der Bausparkasse weg sind, oder überlegen, welche Alternativen möglich sind.
Bausparer sollten in aller Ruhe prüfen, welche Option die für sie günstigste ist und sich gegebenenfalls unabhängig bei der Verbraucherzentrale beraten lassen. vzsa/nd