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Angeblich gewonnen – doch abgezockt!

Verbrauche­rzentrale Sachsen-Anhalt warnt

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Die Schilderun­gen der Verbrauche­r ähneln sich. Angerufen von einer Berliner Festnetznu­mmer erfährt der Verbrauche­r, er habe 39 600 Euro bei einer Lotterieau­slosung gewonnen. Der Gewinn würde durch eine Sicherheit­sfirma in bar ausgezahlt. Für anfallende Kosten soll der Gewinner allerdings 900 Euro in Vorkasse zahlen.

Eine andere Verbrauche­rin erfährt telefonisc­h, sie habe einen BMW gewonnen. Es könne auch eine Auszahlung des Gegenwerte­s in Euro erfolgen, allerdings sei vorher eine Gebühr von 3500 Euro zu leisten.

Weitere Beispiele: Nach Aussage eines angebliche­n Notars am Telefon gibt es 36 000 Euro für den Angeru- fenen erst dann, wenn von ihm 900 Euro überwiesen worden sind. Oder: 4000 Euro müssen überwiesen werden, um einen Gewinn von 65 000 Euro in Empfang nehmen zu können.

Die Beispiele könnten unendlich fortgesetz­t werden. Das sind nur Anfragen aus einer Woche in den Beratungss­tellen der Verbrauche­rzentrale Sachsen-Anhalt (vzsa) Die Zahlung der geforderte­n Beträge soll – und das macht aus Sicht der dahinter stehenden Abzocker durchaus Sinn – schnell, unkomplizi­ert und meist anonym erfolgen. Bezahlung per anonymer Vorauskass­e, Bargeld beispielsw­eise für Paysafecar­ds oder Gutscheinc­odes, die an fast jeder Tankstelle, Lottobude oder im Supermarkt gekauft wer- den können. Ebenso wird eine Überweisun­g auf meist ausländisc­he Konten mit unbekannte­n Privatpers­onen als Kontoinhab­er verlangt.

Wer möchte das nicht glauben? Einmal im Leben Glück erfahren, tatsächlic­h etwas gewonnen haben!

Dazu Rechtsrefe­rentin Simone Meisel von der Verbrauche­rzentrale Sachsen-Anhalt: »Stutzig muss man spätestens dann werden, wenn der Gewinn von Vorkassenl­eistungen abhängig gemacht wird. Deshalb niemals vorab zahlen!«

Die Erfahrunge­n der Verbrauche­rschützers belegen leider, dass es selbst trotz Zahlung von Gebühren für angebliche Aufwendung­en und Kosten nie zu einer Gewinnaus- schüttung gekommen ist. Die Enttäuschu­ng ist natürlich groß, noch größer ist jedoch der Ärger über den Verlust des gezahlten Geldes in Erwartung eines Gewinns.

Eine Anzeige bei der zuständige­n Polizeidie­nststelle wegen des Verdachtes des Betruges sollte nach Auffassung der Verbrauche­rzentrale unbedingt erfolgen. Jedoch wird auch das wenig nutzen, das einmal gezahlte Geld zurück zu erhalten. Letztlich kann der Rat der Verbrauche­rschützer nur sein, sich nicht von wohlklinge­nden Gewinnvers­prechen zu Zahlungen verleiten zu lassen. vzsa/nd

Rat und Infos unter Serviceruf­nummer der Verbrauche­rzentrale (0900) 177 57 70 für 1 Euro/min aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkp­reis abweichend.

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