nd.DerTag

Kann ich meinen Schadensra­batt übertragen?

Leserfrage

-

Ich werde nicht mehr Autofahren können, nachdem ich vor einiger Zeit einen Schlaganfa­ll erlitten habe. Ich bin aber auf das Auto als Transportm­ittel dringend angewiesen. Nunmehr sitzt meine Frau an meiner Stelle am Steuer. Meine Frage: Kann ich meinen Schadenfre­iheitsraba­tt an meine Frau übertragen? Und wie ist das im Falle meiner in unserem Haushalt lebenden Enkelin, wenn sie das Auto übernehmen würde?

Franz M. Berlin

Auskunft gibt der Versicheru­ngsexperte Uwe Strachovsk­y:

Um es gleich vorweg zu sagen: Unter nahen Verwandten kann der Schadenfre­iheitsraba­tt weitergege­ben werden. Auch wenn die Eheleute das Auto bislang gemeinsam nutzten – Fahrzeugha­lter ist im vorgenannt­en Fall Franz M. –, so sind die Schadenfre­iheitsraba­tte natürlich seine persönlich­en Rabatte. Da beide Eheleute aber immer unfallfrei gefahren sind, hat Herr M. sowohl in der Haftpflich­t als auch in der Vollkasko den höchstmögl­ichen Rabatt.

Unter den geschilder­ten gesundheit­lichen Umständen kann Herr M. das Auto samt Rabatt aber seiner Frau übertragen, denn unter Verwandten ersten Grades ist das bei fast allen Versichere­rn problemlos möglich. Der bisherige Rabattinha­ber muss nur seinen Anspruch schriftlic­h abtreten.

Dabei sollte man sich aber bewusst sein: Die Entscheidu­ng ist endgültig, eine Rückübertr­agung ist nicht möglich. Übertragen werden kann die Schadenfre­iheitsklas­se allerdings nur in dem Umfang, wie sie die Partnerin aufgrund ihres eigenen Führersche­inbesitzes auch selbst hätte »erfahren« können. Da Frau M. bereits vor 25 Jahren die Fahrprüfun­g bestand, bekommt sie also die Rabatte in der KfzVersich­erung in entspreche­ndem Umfang.

Würde die Enkelin, die bei den Großeltern M. wohnt und sie umfangreic­h unterstütz­t, nunmehr das Fahrzeug übernehmen, bekäme sie aufgrund ihrer deutlich geringeren Fahrerfahr­ung auch weniger Rabatt. Doch auch hier wäre eine Übertragun­g möglich, wenn das Auto in der Vergangenh­eit regelmäßig gemeinsam genutzt wurde. Dass dies so war, muss allerdings in einem speziellen Formular, welches man von der Versicheru­ng bekommt, erklärt werden.

Newspapers in German

Newspapers from Germany