Das Menschenrecht auf Wohnen
Die Umsetzung der Menschenrechte – einschließlich der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Grundrechte ist ein völkerrechtliches Jahrhundertprojekt der UNO – abgeschlossen ist es noch lange nicht!
Die allgemeine Erklärung der Menschenrechte wurde 1948 erstmals von der Generalversammlung der UN verkündet. Das Dokument kann in drei Kategorien eingeteilt werden – in Freiheitsrechte, in wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte (WSKRechte) und in Kollektivrechte.
Das Recht auf Wohnen ist im Artikel 25 enthalten, der die sogenannten Wohlfahrtsrechte beschreibt. »Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung...»
Doch die Artikel der Deklaration sind weder verbindlich im Sinne des Völkerrechts noch einklagbar. Für die Einklagbarkeit der Menschenrechte legte die UN 1966 mit dem »Zivilpakt« und dem »Sozialpakt« wichtige Meilensteine. Als bindende internationale Abkommen können sie heute von den einzelnen UN-Mitgliedsstaaten unterschrieben und ratifiziert werden. Ein Zusatzprotokoll zum UN-Sozialpakt, gültig seit 2013, sieht nun auch die individuelle Einklagbarkeit der WSK- Rechte vor. In den 22 Ländern, die das Zusatzprotokoll ratifiziert haben, darunter Frankreich, Spanien und Italien, können Einzelpersonen WSK-Rechte auf dem Rechtsweg einfordern, auch das »Recht auf Wohnen.« Wer auf dem nationalen Rechtsweg scheitert, kann eine Beschwerde beim Committee of Human Rights, dem zuständigen Gremium der UNO vorbringen.
Doch die gesetzliche Verankerung der WSK-Rechte in nationales Recht geht weltweit schleppend voran. Deutschland hat den Sozialpakt zwar unterschrieben, jedoch noch nicht in gültiges nationales Recht umgesetzt.
Hiesige Verbände, die Partei die LINKE und einige Politiker der grünen Partei fordern in regelmäßigen Abständen die Verankerung der WSKRechte im deutschen Grundgesetz. Die Bundesregierung prüft das Anliegen noch – seit Jahren.
Auf einer Fachtagung der EberhardSchultz-Stiftung wird am heutigen Freitag im ver.di Bildungs- und Begegnungszentrum Clara Sahlberg zu den Möglichkeiten der Umsetzung des »Menschenrechts auf Wohnen« gearbeitet. Thematische Schwerpunkte werden die kommunale Wohnungspolitik und die Wohnungslosigkeit von Geflüchteten sein. Unser Interviewpartner Eberhard Eichenhofer ist als Referent vor Ort.