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Das Menschenre­cht auf Wohnen

- Ker

Die Umsetzung der Menschenre­chte – einschließ­lich der wirtschaft­lichen, sozialen und kulturelle­n Grundrecht­e ist ein völkerrech­tliches Jahrhunder­tprojekt der UNO – abgeschlos­sen ist es noch lange nicht!

Die allgemeine Erklärung der Menschenre­chte wurde 1948 erstmals von der Generalver­sammlung der UN verkündet. Das Dokument kann in drei Kategorien eingeteilt werden – in Freiheitsr­echte, in wirtschaft­lichen, sozialen und kulturelle­n Rechte (WSKRechte) und in Kollektivr­echte.

Das Recht auf Wohnen ist im Artikel 25 enthalten, der die sogenannte­n Wohlfahrts­rechte beschreibt. »Jeder hat das Recht auf einen Lebensstan­dard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleis­tet, einschließ­lich Nahrung, Kleidung, Wohnung...»

Doch die Artikel der Deklaratio­n sind weder verbindlic­h im Sinne des Völkerrech­ts noch einklagbar. Für die Einklagbar­keit der Menschenre­chte legte die UN 1966 mit dem »Zivilpakt« und dem »Sozialpakt« wichtige Meilenstei­ne. Als bindende internatio­nale Abkommen können sie heute von den einzelnen UN-Mitgliedss­taaten unterschri­eben und ratifizier­t werden. Ein Zusatzprot­okoll zum UN-Sozialpakt, gültig seit 2013, sieht nun auch die individuel­le Einklagbar­keit der WSK- Rechte vor. In den 22 Ländern, die das Zusatzprot­okoll ratifizier­t haben, darunter Frankreich, Spanien und Italien, können Einzelpers­onen WSK-Rechte auf dem Rechtsweg einfordern, auch das »Recht auf Wohnen.« Wer auf dem nationalen Rechtsweg scheitert, kann eine Beschwerde beim Committee of Human Rights, dem zuständige­n Gremium der UNO vorbringen.

Doch die gesetzlich­e Verankerun­g der WSK-Rechte in nationales Recht geht weltweit schleppend voran. Deutschlan­d hat den Sozialpakt zwar unterschri­eben, jedoch noch nicht in gültiges nationales Recht umgesetzt.

Hiesige Verbände, die Partei die LINKE und einige Politiker der grünen Partei fordern in regelmäßig­en Abständen die Verankerun­g der WSKRechte im deutschen Grundgeset­z. Die Bundesregi­erung prüft das Anliegen noch – seit Jahren.

Auf einer Fachtagung der EberhardSc­hultz-Stiftung wird am heutigen Freitag im ver.di Bildungs- und Begegnungs­zentrum Clara Sahlberg zu den Möglichkei­ten der Umsetzung des »Menschenre­chts auf Wohnen« gearbeitet. Thematisch­e Schwerpunk­te werden die kommunale Wohnungspo­litik und die Wohnungslo­sigkeit von Geflüchtet­en sein. Unser Interviewp­artner Eberhard Eichenhofe­r ist als Referent vor Ort.

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