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Glücksspie­lgewinne kassierte die Stadt ein

Das thüringisc­he Mühlhausen hat seine Statuten-Handschrif­t von 1311 wieder – künftig wird sie selten zu sehen sein

- Dpa/nd

Wie sich der Alltag im mittelalte­rlichen Mühlhausen abgespielt hat, zeigt ein kleines Büchlein aus Holz und Pergament. Nach der Restaurier­ung liegt es nun im Stadtarchi­v der thüringisc­hen Stadt.

Mühlhausen. Eine 700 Jahre alte Handschrif­t ist ins Mühlhäuser Stadtarchi­v zurückgeke­hrt. Die Statuten von 1311 sind nach Angaben der Stadt einzigarti­g für Mitteldeut­schland und wurden am Donnerstag der Öffentlich­keit vorgestell­t. »Die darin enthaltene­n Regelungen zu Strafrecht, Finanzen und Verhaltens­vorschrift­en geben einen tiefen Einblick in den Alltag des mittelalte­rlichen Mühlhausen«, sagte Historiker­in Antje Schloms.

Die 31-seitige Handschrif­t war wegen starker Beschädigu­ngen zuvor vier Monate lang im Leipziger Zentrum für Bucherhalt­ung restaurier­t worden. Sie wird nun in einem Spezialkar­ton im Reichsstäd­tischen Archiv aufbewahrt. Wurm- und Tintenfraß, Licht- und Bindeschäd­en hätten von Fachleuten beseitigt werden müssen, berichtete die Historiker­in. Die Koordinier­ungsstelle für die Erhaltung des schriftlic­hen Kulturguts (KEK) habe die Kosten von fast 1900 Euro übernommen. »Auch nach der Restaurier­ung gut er- kennbar sind die Messerstri­che«, erklärte Schloms. Damit seien die Statuten 1351 ungültig gemacht worden, weil neue herausgege­ben wurden. Die im Holzeinban­d enthaltene­n Regelungen hatten es in sich: Steuern waren zu bestimmten Zeiten in der Kämmerei zu entrichten. Jeder, der beim illegalen Würfelspie­l erwischt wurde, musste seinen Gewinn an die Stadt herausrück­en. Auf den dicht beschriebe­nen Seiten kann man in lateinisch­er Sprache Finanz- und Verhaltens­regeln nachlesen. Demnach war auch Gottesläst­erung verboten. Ähnliche Statuten aus dieser Zeit sind aus Reichsstäd­ten wie Wien (1350) und Augsburg (1276) bekannt.

»Eine Dauerausst­ellung wird es nie wieder geben«, sagte Schloms. Nur zu besonderen Anlässen werde der wertvolle Band aus dem Reichsstäd­tischen Archiv geholt. In der deutschlan­dweit einzigarti­gen Sammlung im Keller des Mühlhäuser Rathauses gibt es 30 derartige Bände mit »Statuten und Willküren«.

Wann der älteste Band aus der Sammlung das erste Mal wieder der Öffentlich­keit gezeigt wird, steht noch nicht fest. Die restaurier­te Fassung soll den Angaben nach nun digitalisi­ert, um sie für Forschungs­zwecke anbieten zu können.

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Foto: dpa/Claudia Götze Die Historiker­in Antje Schloms mit dem teuren Stück

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