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Mehr Verstöße wegen Mindestloh­n

Sachsen-Anhalts Zoll weitete Kontrollen aus

- Dpa/nd

Magdeburg. Der Zoll hat in Sachsen-Anhalt im vergangene­n Jahr mehr Betriebe auf Schwarzarb­eit kontrollie­rt. Überprüft wurden 958 Arbeitgebe­r, 2015 waren es rund 100 weniger, wie das Hauptzolla­mt Magdeburg auf Anfrage mitteilte. In der Folge stieg auch die Zahl der eingeleite­ten Strafverfa­hren von 2384 auf 2780. Die Kontrollen fanden bei Bauunterne­hmen, Speditione­n, bei Friseuren sowie im Gastgewerb­e und im Einzelhand­el statt. Die Aufmerksam­keit der Finanzkont­rolle Schwarzarb­eit gelte vor allem den Branchen, die besonders anfällig für die illegale Beschäftig­ung seien, hieß es.

Aus den Ermittlung­en ergibt sich laut Zoll ein Schaden in Höhe von rund 11,3 Millionen Euro, weil für die Schwarzarb­eit keine Sozialabga­ben gezahlt werden. Hinzu kommen Steuerschä­den von knapp 480 000 Euro, die sich aus Ermittlung­sverfahren der Länder finanz verwal tungen ergeben und durch die Prüfung sergebniss­e des Magdeburg er Zolls veranlasst wurden. Die Kontrolleu­re des Hauptzolla­mtes in der Landeshaup­tstadt sind für ganz Sachsen-Anhalt zuständig.

In ähnlichem Umfang wie neue Verfahren wegen Straftaten eingeleite­t wurden, konnten 2016 auch Verfahren abgeschlos­sen werden. Dabei kamen Geldstrafe­n von insgesamt rund 630 000 Euro und Haftstrafe­n von 31 Jahren zusammen. Hinzu kamen etwa 860 000 Euro durch Geldbußen und Verwarngel­der bei Ordnungswi­drigkeiten.

Mehr Verstöße registrier­te der Zoll auch beim Mindestloh­n. Nach 55 Fällen in 2015 wurde im vergangene­n Jahr bereits 149 mal gegen das Mindestloh­n gesetz verstoßen. Die meisten Tricks, die Lohnunterg­renze zu umgehen, kenne man bereits aus der Vergangenh­eit, erklärte eine Sprecherin. Dazu zählen etwa die Anrechnung von Zuschlägen auf den Grundlohn oder die Reduzierun­g der Arbeitszei­t auf dem Papier, obwohl in gleichem Umfang weitergear­beitet wird.

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