Von den Einreisesperren zum Embargo
29. April 2011: Mit Außenminister Guido Westerwelle fordert erstmals ein Vertreter der Bundesregierung, Sanktionen gegen Syrien zu verhängen. 9. Mai 2011: Der EU-Ministerrat beschließt Konten- und Einreisesperren gegen 13 Personen »die verantwortlich für die gewalttätige Unterdrückung der Zivilbevölkerung in Syrien« seien. Zudem verhängt Brüssel ein Waffenembargo.
23. Mai 2011: 23 weitere Personen werden der Sanktionsliste hinzugefügt, unter ihnen auch Präsident Bashar al-Assad und weitere Mitglieder seiner Familie. Die Konten- und Einreisesperren werden in den nächsten Jahren auf Vertreter aus Politik, Wirtschaft, Kultur und Medien ausgedehnt.
3. September 2011: Die EU verbietet den Import von syrischem Erdöl und Erdölerzeugnissen. Zuvor war die EU wichtigster Abnehmer für syrisches Öl.
14. Oktober 2011: Erstmals werden Sanktionen gegen syrische Banken verhängt. Durch weitere Sanktionsrunden werden Finanzgeschäfte zwischen EU- und syrischen Banken später fast vollständig unmöglich.
15. November 2011: Die Europäische Investitionsbank muss jegliche Zahlungen nach Syrien und sämtliche Tätigkeiten in Syrien beenden. Betroffen sind vor allem Projekte zur Entwicklungszusammenarbeit.
27. Februar 2012: Alle Vermögen der Syrischen Zentralbank werden eingefroren. Syrien wird außerdem der Handel mit Edelmetallen verwehrt. Syrischen Transportflugzeugen wird die Landung in der EU verboten. 15. Juni 2012: Die EU untersagt den Export von Luxusgütern nach Syrien, darunter Kaviar, Trüffel, Zigarren, Weine, Spirituosen, Lederwaren, Schmuck, Uhren, Geschirr, Flugzeuge und Boote.
22. April 2013: Zum ersten und einzigen Mal lockert die EU ihr Embargo. Oppositionsgruppen dürfen von nun an Öl und Gas an EU-Staaten verkaufen. Einen Monat später erlaubt die EU außerdem ihren Mitgliedsstaaten, Waffen an Rebellen in Syrien zu verkaufen.
1. Juni 2014: Weitere Sanktionen treten in Kraft. Betroffen sind unter anderem das syrische Baugewerbe, Transportunternehmen und der Finanzsektor. 10. Dezember 2016: Zum bisher letzten Mal erweitert der EU-Ministerrat seine Sanktionsliste. Damit sind mehr als 69 syrische Unternehmen und Organisationen vom Embargo betroffen. Für mehr als 230 syrische Einzelpersonen gelten Einreise- und Kontensperren.