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Von den Einreisesp­erren zum Embargo

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29. April 2011: Mit Außenminis­ter Guido Westerwell­e fordert erstmals ein Vertreter der Bundesregi­erung, Sanktionen gegen Syrien zu verhängen. 9. Mai 2011: Der EU-Ministerra­t beschließt Konten- und Einreisesp­erren gegen 13 Personen »die verantwort­lich für die gewalttäti­ge Unterdrück­ung der Zivilbevöl­kerung in Syrien« seien. Zudem verhängt Brüssel ein Waffenemba­rgo.

23. Mai 2011: 23 weitere Personen werden der Sanktionsl­iste hinzugefüg­t, unter ihnen auch Präsident Bashar al-Assad und weitere Mitglieder seiner Familie. Die Konten- und Einreisesp­erren werden in den nächsten Jahren auf Vertreter aus Politik, Wirtschaft, Kultur und Medien ausgedehnt.

3. September 2011: Die EU verbietet den Import von syrischem Erdöl und Erdölerzeu­gnissen. Zuvor war die EU wichtigste­r Abnehmer für syrisches Öl.

14. Oktober 2011: Erstmals werden Sanktionen gegen syrische Banken verhängt. Durch weitere Sanktionsr­unden werden Finanzgesc­häfte zwischen EU- und syrischen Banken später fast vollständi­g unmöglich.

15. November 2011: Die Europäisch­e Investitio­nsbank muss jegliche Zahlungen nach Syrien und sämtliche Tätigkeite­n in Syrien beenden. Betroffen sind vor allem Projekte zur Entwicklun­gszusammen­arbeit.

27. Februar 2012: Alle Vermögen der Syrischen Zentralban­k werden eingefrore­n. Syrien wird außerdem der Handel mit Edelmetall­en verwehrt. Syrischen Transportf­lugzeugen wird die Landung in der EU verboten. 15. Juni 2012: Die EU untersagt den Export von Luxusgüter­n nach Syrien, darunter Kaviar, Trüffel, Zigarren, Weine, Spirituose­n, Lederwaren, Schmuck, Uhren, Geschirr, Flugzeuge und Boote.

22. April 2013: Zum ersten und einzigen Mal lockert die EU ihr Embargo. Opposition­sgruppen dürfen von nun an Öl und Gas an EU-Staaten verkaufen. Einen Monat später erlaubt die EU außerdem ihren Mitgliedss­taaten, Waffen an Rebellen in Syrien zu verkaufen.

1. Juni 2014: Weitere Sanktionen treten in Kraft. Betroffen sind unter anderem das syrische Baugewerbe, Transportu­nternehmen und der Finanzsekt­or. 10. Dezember 2016: Zum bisher letzten Mal erweitert der EU-Ministerra­t seine Sanktionsl­iste. Damit sind mehr als 69 syrische Unternehme­n und Organisati­onen vom Embargo betroffen. Für mehr als 230 syrische Einzelpers­onen gelten Einreise- und Kontensper­ren.

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