nd.DerTag

Geteilte Gewalten

- Uwe Kalbe zur Verfassung­sklage der Grünen gegen Informatio­nsverweige­rung

Diesmal geht es in Karlsruhe um Banken- und Betriebsge­heimnisse. Ob die Bundesregi­erung die Gründe für Verspätung­en der Deutschen Bahn verschweig­en darf, zum Beispiel. Staatswohl und Geheimhalt­ungsintere­ssen können nach früheren Entscheidu­ngen des Bundesverf­assungsger­ichts das Recht des Parlaments zur Kontrolle der Regierung beschränke­n. Vor einem halben Jahr urteilte Karlsruhe, dass es richtig war, die Spionage-Suchbegrif­fe des NSA zu verweigern, weil ohne Erlaubnis der USA deren Kooperatio­n mit dem BND Schaden nehmen könnte. Es ging damals um Hilfe zur Freundessp­ionage. Später wurde bekannt, dass der BND selbst illegal spionierte – es waren Medien, die dahinter kamen; die Abgeordnet­en saßen ja im Dunkeln.

Wäre es im Staatswohl­interesse gewesen, dem BND früher auf die Schliche zu kommen? Ja! Hat die Entscheidu­ng der Karlsruher Richter dies verhindert? Ja! Ist es richtig, die Definition darüber, was das Staatswohl des Staates ist, der Regierung zu überlassen? Nein! Es ist auch deshalb falsch, weil mit jeder Bestätigun­g in Karlsruhe die Selbstgewi­ssheit der Exekutive wächst; Arroganz der Macht, heißt das zuweilen. Sie läuft der Gewaltente­ilung zuwider. Wenn dem Parlament, also auch den Bahnkunden, die das Parlament gewählt haben, Auskunft sogar über Bahnverspä­tungen verweigert werden, ist das Gleichgewi­cht bereits gehörig aus den Fugen.

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