Steuerfahnder prüfen »Malta-Liste«
NRW-Behörde wurde erneut Datenträger zugespielt
Wieder wird Fahndern in Wuppertal ein Datenträger überlassen. Diesmal geht es um den Verdacht von Steuerbetrug deutscher Firmen und Personen über Briefkastenfirmen auf Malta.
Düsseldorf. Steuerfahnder in Nordrhein-Westfalen gehen möglichen Tricksereien und Betrügereien deutscher Unternehmen über Briefkastenfirmen auf Malta nach. Wie der nordrhein-westfälische Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) am Mittwoch in Berlin mitteilte, wird ein anonym an die Wuppertaler Steuerfahnder übermittelter Datenträger mit bis zu 70 000 maltesischen Firmen mit weltweiten Kontakten geprüft.
Nach einer ersten Auswertung stünden 1700 bis 2000 dieser Firmen in Verbindung mit deutschen Eigentümern. Lediglich 270 seien nach deutschen Gesetzen auch angemeldet. Diese Größenordnung sei zwar bereits bekannt gewesen. Aber tatsächliche Namen, Adressen und Strukturen seien erst jetzt nachvollziehbar.
Wenn Firmen nicht angemeldet seien, gebe es einen gewissen Anfangsverdacht. Ganz offensichtlich gebe es Unregelmäßigkeiten. Walter-Borjans vermutet, dass solche Niederlassungen in dem EU- und Euro-Land Malta zu einem bestimmten Zweck gegründet worden seien.
Der Malta-Fall erinnert an die sogenannten Panama-Paper mit Enthüllungen über Briefkastenfirmen vor mehr als einem Jahr. Inzwischen wurden die Regeln per Gesetz verschärft – mit mehr Befugnissen für den Fiskus und mehr Transparenz. Offshore- oder Brief- kastenfirmen sind nicht per se illegal. Sie werden aber häufig für Geldwäsche und Steuerbetrug genutzt.
Der Stick eines anonymen Informanten mit der »Malta-Liste« sei am 26. April im Briefkasten der Steuerfahnder eingegangen und nicht käuflich angeboten worden, sagte Walter-Borjans. Hier habe jemand offenbar reinen Tisch machen wollen, sagte der SPD-Politiker.
Die Daten zeigten den Ermittlern, wie Konzerne und Privatpersonen auf Malta Firmengeflechte nutzten, um in Deutschland Steuern zu umgehen. Teils geschehe dies mit legalen Tricks, oft aber auch über sogenannte OffshoreGesellschaften, die ausschließlich als Steuerhinterziehungskonstrukte dienten. Häufig würden diese Offshore-Gesellschaften gegründet, um am deutschen Fiskus vorbei Gewinne oder Vermögenswerte ins Ausland zu verlagern und in inaktiven Briefkastenfirmen zu verstecken.
Seit Längerem gebe es schon Hinweise, dass es eine »Art Panama« auch in Europa gebe, sagte Walter-Borjans. So seien Firmen unangemeldet auf der Mittelmeerinsel niedergelassen.
Offiziell fallen laut Walter-Borjans auf Malta zwar Körperschaftsteuern von 35 Prozent an. Eine maltesische Firma muss also 35 Prozent ihres Gewinns an das maltesische Finanzamt abführen. Für ausländische Gesellschafter aber gebe es eine Rückzahlung dieser Körperschaftsteuer von sechs Siebtel, so dass am Ende nur fünf Prozent tatsächlich anfielen. Diese Rückzahlung müsse in Deutschland aber versteuert werden.