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Pogida-Chef untergetau­cht

- Dpa/nd

Der Organisato­r der Pogida-Demonstrat­ionen in Potsdam sollte wegen Körperverl­etzung vor Gericht erscheinen. Doch er ist offenbar untergetau­cht.

Potsdam. Der Organisato­r der fremdenfei­ndlichen Pogida-Demonstrat­ionen in Potsdam, Christian Müller, soll wegen Körperverl­etzung in Haft. Das Landgerich­t Potsdam verwarf die Berufung des 33-Jährigen gegen das Urteil des Amtsgerich­ts, weil Müller am Montag nicht zur Verhandlun­g erschienen war. Das Amtsgerich­t hatte Müller im Februar 2016 zu einem Jahr Haft verurteilt, weil er laut Urteil in der Silvestern­acht 2014/2015 zwei Partygäste schwer verprügelt hatte.

»Der Bewährungs­helfer hat keinen Kontakt zu ihm«, sagte die Vorsitzend­e Richterin, Ulrike Phieler-Morbach. »Nach seinen Worten ist davon auszugehen, dass Herr Müller untergetau­cht ist.« Einen von der Staatsanwa­ltschaft beantragte­n Haftbefehl erließ das Gericht nicht. Nun soll die Staatsanwa­ltschaft zunächst den Aufenthalt von Müller ermitteln.

Das Gericht entschied auch nicht über die Berufung der Staatsanwa­ltschaft, die eine Haftstrafe von 16 Monaten gefordert hatte. Dies kann nach Angaben eines Gerichtssp­rechers später erfolgen. Müller könnte binnen einer Woche auch noch Revision einlegen, sagte der Sprecher. Dies wäre aber wenig erfolgvers­prechend. Denn seine Berufung wurde verworfen, weil Müller nicht vor Gericht erschien.

Wenn nach Ende der Revisionsf­rist das Urteil des Amtsgerich­ts rechtskräf­tig wird, würde Müller zum Haftantrit­t geladen. Sollte er die Strafe nicht antreten, würde ein Haftbefehl erlassen.

Müller hatte Anfang vergangene­n Jahres mehrere Pogida-Demonstrat­ionen nach dem Vorbild der Dresdner Pegida-Bewegung organisier­t. Nach schweren Ausschreit­ungen von Gegendemon­stranten bei der ersten Kundgebung hatte die Polizei bei späteren Pogida-Aufzügen bis zu 1000 Beamte und auch Wasserwerf­er eingesetzt.

Ein Prozess gegen einen linken Gegendemon­stranten wurde am Montag vom Amtsgerich­t wegen geringer Schuld gegen eine Geldauflag­e von 100 Euro eingestell­t. Der Student hatte bei einem Pogida-Aufmarsch im Februar 2016 eine Polizeispe­rre durchbroch­en, um an einer Sitzblocka­de gegen den fremdenfei­ndlichen Aufzug teilzunehm­en.

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