nd.DerTag

Geld gegen Kompetenze­n

Bund-Länder-Beziehunge­n werden neu geordnet

- Dpa/nd

Bund und Länder hatten sich im Oktober auf Eckpunkte einer Neuordnung ihrer Finanzbezi­ehungen geeinigt. Demnach bekommen die Länder von 2020 an deutlich mehr Geld vom Bund und der dafür mehr Gesetzgebu­ngskompete­nzen. Das Bundeskabi­nett brachte das Gesetzespa­ket im Dezember auf den Weg, wobei die Fraktionen von Union und SPD nun offenbar letzte strittige Fragen geklärt haben. Damit können die nötigen Änderungen des Grundgeset­zes und die Begleitges­etze im Bundestag verabschie­det werden. Am Zug ist dann noch der Bundesrat. Neben dem Wechsel der Zuständigk­eiten bei den Bundesfern­straßen gibt es zahlreiche weitere Neuerungen:

Der Länderfina­nzausgleic­h in seiner jetzigen Form wird abgeschaff­t. Ein Ausgleich erfolgt im Wesentlich­en über die Umsatzsteu­er. Vor allem der Bund greift »ärmeren« Ländern unter die Arme. Insgesamt zahlt er ab 2020 jährlich 9,751 Milliarden Euro – Tendenz steigend.

Der Bund soll finanzschw­achen Kommunen Investitio­nshilfen zur Sanierung maroder Schulen gewähren können. Aus dem Sonderverm­ögen »Kommunalin­vestitions­förderungs­fonds« zahlt der Bund den Ländern Finanzhilf­en von 3,5 Milliarden Euro. Durch eine Änderung des Grundgeset­zes kann der Bund künftig in die Bildungsin­frastruktu­r finanzschw­acher Kommunen investiere­n. Dadurch wird das Kooperatio­nsverbot aufgebroch­en.

Bei Mischfinan­zierungen kann der Bundesrech­nungshof prüfen, wie Bundesmitt­el verwendet werden. Der Bund erhält bei Hilfen an die Länder mehr Steuerungs-und Kontrollre­chte.

In der Steuerverw­altung sollen die Kompetenze­n des Bundes sowie die länderüber­greifende Zusammenar­beit gestärkt werden. Der Bund erhält im Grundgeset­z ein erweiterte­s allgemeine­s Weisungsre­cht gegenüber den Ländern zur Gewährleis­tung gleicher Standards. Außerdem wird sein Weisungsre­cht beim IT-Einsatz gestärkt.

Der Stabilität­srat wird gestärkt und soll ab 2020 die Einhaltung der Schuldenbr­emse von Bund und Ländern überwachen. Der Anspruch auf Unterhalts

vorschuss wird ausgeweite­t: Künftig gilt er für Kinder bis zum 18. Geburtstag und ohne Begrenzung der Leistungsd­auer, bisher galt er nur für Kinder bis 12 Jahren und maximal 72 Monate lang. Für Alleinerzi­ehende und ihre Kinder, die auf HartzIV-Leistungen angewiesen sind, gibt es Sonderrege­lungen. Der Bund zahlt ab 2020 Bremen und dem Saarland jährlich Sa

nierungshi­lfen von jeweils 400 Millionen Euro. Diese werden im Grundgeset­z verankert. Beide Länder sollen dafür »Maßnahmen zum Abbau der übermäßige­n Verschuldu­ng sowie zur Stärkung der Wirtschaft­s- und Finanzkraf­t« ergreifen.

Newspapers in German

Newspapers from Germany