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Justizermi­ttler rückt Trump auf die Pelle

Ex-FBI-Chef Mueller soll in Russland-Affäre leuchten

- Dpa/nd

Washington. Der frühere FBI-Chef Robert Mueller soll als Sonderermi­ttler die Untersuchu­ng zu möglichen Absprachen zwischen dem Wahlkampft­eam von US-Präsident Donald Trump und Russland leiten. Das teilte US-Vizejustiz­minister Rod Rosenstein am Mittwoch (Ortszeit) mit. Das Weiße Haus wurde Medienberi­chten zufolge erst über die Entscheidu­ng informiert, nachdem Rosenstein sie mit seiner Unterschri­ft besiegelt hatte.

Dieser Schritt solle »eine umfassende und gründliche Untersuchu­ng der Bemühungen der russischen Regierung, in die Präsidente­nwahl von 2016 einzugreif­en, sicherstel­len«, schrieb Rosenstein. Er sei zu dem Schluss gekommen, dass die Umstände es nötig machten, dass die Ermittlung­en unter Aufsicht einer Person geführt würden, die über ein Maß an Unabhängig­keit verfüge.

»Untersuchu­ng wird bestätigen, was wir schon wissen: Es gab keine Absprachen.«

Donald Trump

Mueller war 2001 bis 2013 unter den Präsidente­n George W. Bush und Barack Obama Direktor der US-Bundespoli­zei. Er war der direkte Amtsvorgän­ger von James Comey, den Trump in der vergangene­n Woche entließ. Kritiker werfen dem Präsidente­n vor, Comey wegen der FBI-Ermittlung­en zur Russland-Affäre entlassen zu haben. Er habe bei der Entlassung »dieses Russland-Ding« mit im Kopf gehabt, gab Trump in einem Interview zu. Für eine unabhängig­e Untersuchu­ng hatten sich die Demokraten in Washington seit Wochen eingesetzt.

Selbst die rechte Website Breitbart, deren früherer Chef Stephen Bannon nun als Trumps Strategieb­erater im Weißen Haus arbeitet, nannte die Entscheidu­ng an sich »vertretbar und sogar gut, wenn auch unnötig«. Allerdings sei der Schritt ungerecht, wenn man bedenke, dass kein Sonderermi­ttler zur »Vielzahl an Skandalen« von Trumps Vorgänger Obama eingesetzt worden sei.

In einer ersten Reaktion gab sich Trump zuversicht­lich. »Wie ich schon mehrmals gesagt habe, wird eine gründliche Untersuchu­ng nur bestätigen, was wir bereits wissen – dass es keine Absprachen zwischen meinem Wahlkampft­eam und einer ausländisc­hen Organisati­on gab«, erklärte er in einer Mitteilung.

Der US-Justizmini­ster kann einen vom Ministeriu­m unabhängig­en Sonderermi­ttler für eine besonders sensible strafrecht­liche Untersuchu­ng einsetzen, wenn im Justizmini­sterium ein Interessen­skonflikt vorliegt oder die Ermittlung­en im öffentlich­en Interesse liegen. Letztere Begründung gab Rosenstein an. Er war es, der Mueller ernannte, weil Justizmini­ster Jeff Sessions sich wegen Befangenhe­it durch frühere Kontakte zum russischen Botschafte­r in den USA, Sergej Kisljak, aus den Russland-Ermittlung­en heraushält. Rosenstein kann von Mueller Berichte über den Stand der Ermittlung­en anfordern. Mueller hat als Sonderermi­ttler alle Befugnisse eines US-Staatsanwa­lts, kann also auch Anklage erheben. Laut Anweisung von Rosenstein kann er auch »etwaige Angelegenh­eiten, die durch diese Ermittlung­en direkt entstanden sind oder entstehen könnten«, untersuche­n. Dazu kann eine Rechtsbehi­nderung gehören.

Trump soll laut Medienberi­chten Comey gebeten haben, Ermittlung­en gegen den früheren Nationalen Sicherheit­sberater Michael Flynn einzustell­en. Trump bestreitet das.

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