Die Bürger hatten mal wieder kein Mitspracherecht
Zu »Gewippt oder gewagt?«, 17.5., S. 12
Es ist schon erstaunlich, dass Günter Jeschonnek über seine ungerechte Behandlung in der DDR berichtet, andererseits aber für ein Denkmal eintritt, dessen Standortund Entwurfsauswahl sehr bedenklich, wenn nicht sogar undemokratisch ist.
Zu fragen ist, welche Unwahrheiten und Gerüchte das sein sollen, die in den letzten Jahren angeblich immer wieder in der Presse kolportiert wurden. Im Bundestagsbeschluss von 2007 heißt es lediglich, dass das Freiheits- und Einheitsdenkmal »in der Mitte Berlins« entstehen soll. Die Entscheidung für den Sockel des ehemaligen Nationaldenkmals als Sockel wurde Jahre später und ohne jedweden gleichberechtigten Alternativstandort gefällt.
Auch wurde vorher nie öffentlich um einen Standort gerungen. Der Vorschlag der Deutschen Gesellschaft e.V. aus dem Jahre 1998 wurde diskussionslos und ohne adäquate Alternative übernommen. Das ist die Wahrheit und der eigentliche Skandal.
Es ist wahr, dass der erste Wettbewerb nur eine Vorgabe hatte und nicht zulassungsbeschränkt war, schließlich aber scheiterte. Der zweite Wettbewerb war eingeschränkter und auch nicht mehr jeder zur Teilnahme zugelassen. Von einer »unabhängigen Jury« wurden aus Hunderten Entwürfen drei in die letzte Runde gewählt. Die Entscheidung für den Siegerentwurf wurde aber schließlich wieder unter der Ägide des damaligen Kulturstaatsministers Neumann (CDU) ausgewählt.
Es ist ja bereits ein Armutszeugnis, dass der Bürger selbst, für den das Denkmal gebaut werden soll, keinerlei Mitspracherecht hatte. Es war aber letztlich nicht einmal die Jury, die den Siegerentwurf kürte. Sascha Breitung, Berlin