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Obergerich­t macht Bratwurstg­renze dicht

Thüringen: Betreiberi­n der Raststätte Rodaborn darf Imbiss und Kaffee nicht mehr an Parkplatzg­äste verkaufen

- Dpa/nd

Weimar. Der bizarre Rechtsstre­it um den Verkauf von Bratwürste­n auf dem Thüringer Parkplatz RodabornWe­st an der A9 ist wohl beendet. Das Oberverwal­tungsgeric­ht (OVG) in Weimar hat die Berufung gegen ein Urteil des Verwaltung­sgerichts Gera nicht zugelassen. Damit bleibt es bei dem Verbot, das den Betreibern einer Raststätte untersagt, Reisenden über einen zwei Meter hohen Zaun hinweg Bratwürste oder Getränke zu verkaufen.

Das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr hatte den Verkauf 2013 untersagt. Dagegen wehrten sich die Betreiber erfolglos vor Gericht. Der Rechtsweg sei nun erschöpft, teilte das Oberverwal­tungsgeric­ht mit. Die Richter begründete­n ihre Entscheidu­ng damit, dass das Urteil in der ersten Instanz keine Fehler aufweise.

Der Fall an der ältesten Autobahnra­ststätte Deutschlan­ds in Ostthü- ringen hatte deutschlan­dweit für Aufsehen gesorgt und brachte es bis in die TV-Satiresend­ung »Extra 3«. Die Betreiberi­n fühlt sich reingelegt von der Bundesregi­erung. Immerhin habe ihr der Bund die Raststätte einst verkauft und sie sei guten Glaubens hierher gezogen, sagt sie. Auch nach dem Verbot durch das Landesamt verkaufte sie Bratwürste und Kaffee einfach über die errichtete Absperrung hinweg – mittels einer Leiter.

Das Verwaltung­sgericht Gera hatte in seinem Urteil vom 3. Mai 2016 erklärt, die Kläger verfügten nicht über die nötige Erlaubnis für eine »straßenrec­htliche Sondernutz­ung« nach dem Bundesfern­straßenges­etz. Auch andere Erlaubniss­e seien nicht erteilt worden. Dass die Behörde den Verkauf für einen gewissen Zeitraum geduldet habe, begründe ebenfalls keine Erlaubnis. Eine Konzession zur Bewirtscha­ftung der einstigen Autobahnra­ststätte sei 2004 vom Bund gekündigt worden, was den Klägern beim Kauf der Gaststätte bekannt gewesen sei. Das Thüringer Landesamt für Bau und Ver- kehr hatte zudem im November 2016 eine Sondernutz­ungserlaub­nis abgelehnt. Es werde am Standort Rodaborn kein Bedarf zur Versorgung gesehen, erklärte das Amt.

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Foto: dpa/Andreas Hummel Mit der Leiter über den Zaun: Bratwurstv­erkauf an der A9

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