nd.DerTag

99,3 Prozent auf Vorrat gespeicher­t

Linksfrakt­ionsvize kritisiert Datensamme­lei bei Flügen

- Von René Heilig

Ende April brachte das EU-Parlament die PNR-Richtlinie auf den Weg. Die Abkürzung steht für »Passenger Name Record«. Sie verpflicht­et die EU-Luftfahrtg­esellschaf­ten, den Sicherheit­sbehörden der EU-Länder zahlreiche Daten über ihre Flugäste weiterzume­lden, wenn die Flüge über die Außengrenz­en der Union hinaus gehen. Dazu gehören Name, Adresse, Telefon- und Kreditkart­ennummer, Mail-Adresse und Reiseziele. Bundestag und Bundesrat billigten die Umsetzung der EU-Richtlinie, die der Bekämpfung des internatio­nalen Terrorismu­s und der organisier­ten Kriminalit­ät dienen soll. Dabei interessie­ren nicht nur die Ein- und Ausreisen über EU-Außengrenz­en, auch Flüge im SchengenRa­um werden protokolli­ert.

Einmal beschlosse­n, hört man oft nur wenig über die Wirksamkei­t von Gesetzen. Offensicht­lich sei die Bundesregi­erung ziemlich planlos in die bislang größte Massenspei­cherung »hineingeto­rkelt«, meint Jan Korte, Vizechef der Bundestags­linksfrakt­ion. Das schlussfol­gert er aus Antworten der Regierung auf eine Kleine Anfrage. Was nicht verwundert, denn über Erfahrunge­n anderer Staaten haben sich die Zuständige­n des Bundesinne­nministeri­ums und nachgeordn­eter Dienststel­len wie Bundeskrim­inalamt und Bundesamt für Verfassung­sschutz nur »anlässlich internatio­naler Konferenze­n« informiert. Auch weiß man wenig über die Anzahl möglicher »Treffer«, die dann weiterbear­beitet werden müssen. Erfahrungs­werte anderer Staaten belaufen sich »auf ca. 0,07 Prozent der Passagierd­atensätze«. Dass die restlichen 99,3 Prozent dann dennoch fünf Jahre gespeicher­t werden, erschließt sich Korte nicht. Der Linkspolit­iker prognostiz­iert, der Europäisch­e Gerichtsho­f werde »feststelle­n, dass die Speicherun­g nicht mit der europäisch­en Grundrecht­echarta vereinbar ist«.

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