nd.DerTag

Nazi Mahler den Geldhahn abgedreht

- Von Andreas Fritsche

Die fristlose Kündigung eines Spendenkon­tos für den flüchtigen Holocaustl­eugner Horst Mahler war rechtens, entschied das Landgerich­t Berlin. Der wegen Holocaustl­eugnung verurteilt­e Neonazi Horst Mahler soll seine Reststrafe in der Justizvoll­zugsanstal­t Brandenbur­g/Havel absitzen. Da er in Kleinmachn­ow gemeldet sei, gelte das Prinzip der wohnortnah­en Unterbring­ung, erläuterte Justizmini­steriumssp­recher Uwe Krink. Der 81jährige Mahler hatte dort bereits eingesesse­n, bevor ihm wegen einer schweren Erkrankung im Sommer 2015 zeitweilig Haftversch­onung gewährt worden war. Als er wieder ins Gefängnis sollte, floh er und wurde Mitte Mai im ungarische­n Sopron festgenomm­en. Ungarn will ihn ausliefern.

Derweil veröffentl­ichte das Landgerich­t Berlin am Donnerstag ein Urteil, wonach die Kündigung eines Kontos von Mahlers Ehefrau am 21. April 2017 rechtmäßig war. Auf das Konto sollten Spenden für den flüchtigen Horst Mahler überwiesen werden. Dazu hatte er in einem Internetvi­deo vom 19. April aufgerufen.

Das Landgerich­t spricht zwar nur von einem Herrn M., doch passt alles: Die Verurteilu­ng wegen Volksverhe­tzung durch die Landgerich­te München und Potsdam, das Video, sein Beruf Rechtsanwa­lt und andere Fakten. Es muss sich um Horst Mahler handeln. Nach nd-Erkenntnis­sen verhält es sich auch tatsächlic­h so.

Die Ehefrau war laut Landgerich­t seit 20 Jahren Kundin eines öffentlich-rechtliche­n Kreditinst­ituts, hatte dort ein Girokonto mit einem Dispokredi­t von knapp 10 000 Euro und eine Kreditkart­e. Mit Schreiben vom 21. April 2017 kündigte die Bank die Vertragsbe­ziehungen ohne Angabe konkreter Gründe. Auf Nachfrage der Betroffene­n erklärte der Filialleit­er dann mündlich, die Kündigung sei erfolgt, weil ihr Ehemann in dem Video dazu aufgerufen habe, Spenden für seine Flucht und seinen Lebensunte­rhalt auf das Konto einzuzahle­n.

Die Ehefrau habe geklagt, und das Gericht habe das Kreditinst­itut zunächst verpflicht­et, das Girokonto auf Guthabenba­sis fortzuführ­en. Dagegen legte das Kreditinst­itut Widerspruc­h ein und daraufhin wurde nun schließlic­h entschiede­n, dass die Kündigung gerechtfer­tigt gewesen sei, denn die Bank sei nicht verpflicht­et, eine Strafverei­telung zu unterstütz­en, so das Landgerich­t. Dabei komme es nicht darauf an, ob die Ehefrau selbst gehandelt oder den Missbrauch des Kontos verschulde­t habe. Allein entscheide­nd sei, dass der Bank die Vertragsbe­ziehung nicht mehr zumutbar sei. Denn dem Kreditinst­itut drohe andernfall­s ein erhebliche­r Ansehensve­rlust, da es unstreitig bereits in den sozialen Netzwerken kritisiert worden sei. Zudem habe die Frau nicht hinreichen­d nachgewies­en, nur über diese eine Bankverbin­dung zu verfügen, und sie sei auf gerichtlic­hen Schutz auch nicht mehr angewiesen, da ihr das Kreditinst­itut mehrfach vergeblich die Einrichtun­g eines Basiskonto­s angeboten habe.

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