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Kleinsthil­fen für Verbrauche­r

Grit Gernhardt freut sich vorsichtig über neue Kompetenze­n des Kartellamt­es

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Wenn große Firmen fusioniere­n wollen, sind die Kartellbeh­örden die wichtigste Instanz, die um Erlaubnis gefragt werden muss. Auch wenn es um unerlaubte Preisabspr­achen zwischen großen Hersteller­n geht, haben sie ein Wörtchen mitzureden. Dass sich das Bundeskart­ellamt laut dem neuen Gesetz gegen Wettbewerb­sbeschränk­ungen künftig zusätzlich stärker in die Verbrauche­rpolitik einmischen darf, ist begrüßensw­ert, ist doch der Kunde das schwächste Glied in der kapitalist­ischen Verwertung­skette und somit betrügeris­chen Maschen oft recht hilflos ausgeliefe­rt.

Besonders im Internet sehen sich die Käufer cleveren Abzockmasc­hen gegenüber; verlorenes Geld wiederzube­kommen ist schwer. Dabei kann ihnen allerdings auch künftig das Kartellamt nicht helfen – das Abschöpfen widerrecht­licher Gewinne ist der Behörde laut den Neuregelun­gen weiter nicht erlaubt. Stattdesse­n kann das Amt Branchen untersuche­n, auf Missstände aufmerksam machen und vor Gericht Stellungna­hmen abgeben.

Das könnte auch den ausgelaste­ten Verbrauche­rzentralen den Rücken stärken. Theoretisc­h – denn praktisch wird die Zahl der Behördenmi­tarbeiter von derzeit 350 auch nach der Ausweitung der Aufgaben nicht aufgestock­t. Insofern ist die Neuregelun­g nicht viel mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein der Verbrauche­rtäuschung.

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