nd.DerTag

Lieber Knast als zahlen

Verurteilu­ng nach Tortenwurf gegen AfD-Funktionär­in von Storch

- Von Dieter Hanisch, Kiel

Ein Tortenwurf auf AfD-Bundesvize Beatrix von Storch bleibt juristisch nicht ungesühnt. Das Amtsgerich­t Kiel verurteilt­e am Montag eine Politaktiv­istin für ihr drastische­s Auftreten zu einer Geldstrafe in Höhe von 150 Euro. Die 22-jährige Angeklagte kündigte noch im Gerichtssa­al an, statt das Geld zu zahlen, lieber 15 Hafttage absitzen zu wollen.

Zu den Geschehnis­sen am 25. November des Vorjahres bei einer Veranstalt­ung in der Kieler AfD-Geschäftss­telle wurden zwei Polizeibea­mte als Zeugen geladen. Außerdem wurde innerhalb der Beweisaufn­ahme eine Videoseque­nz der aus den Besucherre­ihen erfolgten Attacke gegen von Storch vorgeführt. Der Wurf eines mit Rasierscha­um bedeckten Tortenbode­ns verfehlte das eigentlich­e Ziel, weil ein Personensc­hützer noch unmit- telbar intervenie­rte. Es folgten seinerzeit ein Strafantra­g von Storchs samt bissiger Kommentare via Facebook. Die wegen Beleidigun­g angeklagte Studentin scheiterte mit ihrem Antrag, die prominente Politikeri­n in den Zeugenstan­d zu berufen, um zu klären, ob künstleris­cher Protest überhaupt als Ehrverletz­ung gewertet werden könne. Wäre es nach der AfD gegangen, hätte im Übrigen wegen Körperverl­etzung und Hausfriede­nsbruch angeklagt werden müssen. Die Angeklagte verlas eine Prozesserk­lärung, in der sie bezogen auf das Agieren der AfD ein Recht auf Widerstand herleitete und die rechtspopu­listische Partei für eine AntiFlücht­lingsstimm­ung hierzuland­e verantwort­lich machte.

Richterin Miriam Wolf blieb mit dem Strafmaß unter der Forderung der Staatsanwa­ltschaft von 20 Tagessätze­n zu 15 Euro und unter dem von der Angeklagte­n angefochte- nen Strafbefeh­l in Höhe von 800 Euro. Der Vertreter der Anklagebeh­örde wertete die Handlung als symbolisch­e Missachtun­g und Ehrverletz­ung. Die Richterin sprach in ihrer Urteilsbeg­ründung davon, die Bewertung und Ausübung der Tat sei für jeden Dritten erkennbar, weshalb die prominente Politikeri­n von ihr auch nicht geladen wurde. Außerdem habe sie nach Aufrufen befürchtet, dass es erneut zu Entgleisun­gen hätte kommen können.

Letzteres war wohl auch der Grund dafür, dass es beim Zugang zur Gerichtsve­rhandlung zu massiven Sicherheit­skontrolle­n kam. Einem erbetenen Rechtsbeis­tand der Angeklagte­n ohne Anwaltssta­tus wurde wegen entspreche­nder Bedenken gar der Zutritt verweigert. Justizwach­tmeister ordneten für Besucher eine genaue Sitzordnun­g an. Vor dem Gerichtsge­bäude gab es eine kleine Kundgebung aus der Kieler Antifa-Szene.

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