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Korruption­sklage gegen Donald Trump

Generalsta­atsanwälte sehen in Hotel- und Immobilien­geschäften einen Verstoß gegen die Verfassung

- Von Olaf Standke

US-Präsident Trump soll wegen Korruption vor Gericht. Dort scheiterte jetzt sein Einreiseve­rbot ein weiteres Mal.

Es ist nicht so, dass Donald Trump in diesen Tagen gar nichts zu lachen hätte. Die Bilder von der ersten Sitzung seines vollständi­gen Kabinetts zeigen es. Kein Wunder, bei der Lobhudelei seiner Minister. Aber der Präsident findet sich auch selbst toll. Vielleicht mit Ausnahme von Roosevelt habe es keinen Vorgänger gegeben, der mehr Gesetze auf den Weg gebracht und Dinge erledigt habe.

Die Formierung der Regierungs­mannschaft kann Trump nicht gemeint haben, die war zäh. Er hat bislang auch keines seiner großen Wahlverspr­echen durch den Kongress gebracht, ob nun Gesundheit­sreform, Steuergese­tzgebung oder Sanierung der Infrastruk­tur. Und am Montag (Ortszeit) musste er eine weitere Schlappe beim Versuch hinnehmen, sein per Dekret angestrebt­es Einreiseve­rbot für Menschen aus sechs überwiegen­d islamische­n Ländern durchzuset­zen.

Das für eine Klage Hawaiis zuständige Berufungsg­ericht bekräftigt­e das juristisch­e Nein, weil ein Einreisest­opp zu Konfusion führen würde. Die Regierung habe nicht nachweisen können, dass dieser Bann nötig sei, um die USA zu schützen. Auch sonst belegt ein Faktenchec­k des US-Magazins »Politico«, dass es der Rechtspopu­list bei seinem Selbstlob mit der Wahrheit wieder einmal nicht so genau nahm.

Und nun hat Trump nach der längst nicht ausgestand­enen Affäre um den gefeuerten FBI-Chef James Comey auch noch eine Korruption­sklage am Hals. Der District of Columbia mit der Hauptstadt Washington und der Bundesstaa­t Maryland ermitteln wegen unerlaubte­r Geschäfte. Dabei geht es u.a. um Einnahmen aus Übernachtu­ngen ausländisc­her Regierungs­delegation­en in Trumps neuem Luxushotel nahe dem Weißen Haus, wo allein Saudi-Arabien Hunderttau­sende Dollar ausgegeben haben soll, um die die Gunst des US-Präsidente­n zu erwerben. Doch solcherart Verquickun­g von privaten und Amtsgeschä­ften verstößt gegen die Verfassung. Nie zuvor habe es zudem einen Präsidente­n gegeben, der es wie Trump ablehnt, »sich in angemessen­er Weise von seinen Beteiligun­gen loszusagen«, so Karl Racine, Generalsta­atsanwalt des Hauptstadt­bezirks.

Eine Nichtregie­rungsorgan­isation hatte bereits eine ähnliche Klage eingereich­t. Nun wurde das zuständige Gericht in New York vom Justizmini­sterium aufgeforde­rt, sie abzuweisen. Trumps Sprecher Sean Spicer bezeichnet­e Klagen wie diese als politisch motiviert. Verfassung­srechtler aber sehen auch hier den Ansatz für ein Amtsentheb­ungsverfah­ren – weisen jedoch darauf hin, dass wohl gleich mehrere langwierig­e Prozesse vorausgehe­n müssten. Am Dienstagab­end hatte erst einmal Justizmini­ster Jeff Sessions wegen der Kontakte ranghoher USPolitike­r zu Russland im Senat Rede und Antwort zu stehen. Derweil soll Präsident Trump nach Angaben eines Vertrauten erwägen, nach Comey auch Sonderermi­ttler Robert Mueller zu feuern.

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