Oberstes Gericht macht Weg frei
Klage gegen Plan für neue Verfassung zurückgewiesen
Venezuelas Präsident Nicolás Maduro hat es eilig: Die am 1. Mai angekündigte Einberufung einer Verfassunggebenden Versammlung soll zügig umgesetzt werden. Der Nationale Wahlrat (CNE) bestätigte vergangene Woche den 30. Juli als Wahltag. Demnach sollen insgesamt 545 Teilnehmerinnen und Teilnehmer gewählt werden, davon 181 in festgelegten gesellschaftlichen Sektoren und 364 auf territorialer Ebene in Wahlkreisen. Den Termin für die seit Ende des vergangenen Jahres überfälligen Regionalwahlen legte der CNE für den 10. Dezember fest.
Die rechte Opposition sprach sich geschlossen gegen die Verfassunggebende Versammlung aus und fordert einen sofortigen Regierungswechsel. Nachdem sich auch verschiedene chavistische Persönlichkeiten kritisch geäußert hatten, beschloss der CNE auf Vorschlag Maduros, den neuen Verfassungstext per Referendum verabschieden zu lassen. Zur Einberufung soll jedoch kein Referendum stattfinden.
Innerhalb der Staatsgewalten tobt derweil ein heftiger Konflikt. Während das Oberste Gericht (TSJ) den Kurs der Regierung stützt und die Einberufung der Verfassunggebenden Versammlung ohne Referendum billigte, beantragte die chavistische Generalstaatsanwältin Luisa Ortega Díaz deren Annullierung. Laut venezolanischer Verfassung stellen die Generalstaatsanwaltschaft, der Rechnungshof und der Ombudsmann für Menschenrechte gemeinsam eine eigene Gewalt dar. Nachdem das Gericht Ortegas Klage am Montag aus formalen Gründen zurückwies, versuchte die Generalstaatsanwältin, die Wahl von 13 Richtern und 20 Stellvertretern anzufechten. Diese hatte das alte Parlament Ende 2015 mit einfacher Mehrheit der chavistischen Abgeordneten durchgeführt, obwohl dies nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig ist. Ortega wirft dem Gericht vor, in seiner derzeitigen Besetzung »ein Hindernis für den Frieden« darzustellen. Der derzeitige Ombudsmann für Menschenrechte, Tarek William Saab, sagte am Montag, Ortega habe sich damals allerdings nicht gegen die Wahl der Richter gestellt.
Bereits in den vergangenen Monaten war die Generalstaatsanwältin mehrfach auf Distanz zur Regierung gegangen. So hatte sie die kurzzeitige Übertragung der legislativen Kompetenzen auf das Oberste Gericht Ende März als »Bruch der verfassungsmäßigen Ordnung bezeichnet und später das Verhalten der Sicherheitskräfte gegenüber den Protestierenden kritisiert. Aus den Reihen des regierenden Chavismus wird sie dafür mittlerweile immer häufiger als »Verräterin« angefeindet.