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Oberstes Gericht macht Weg frei

Klage gegen Plan für neue Verfassung zurückgewi­esen

- Tl

Venezuelas Präsident Nicolás Maduro hat es eilig: Die am 1. Mai angekündig­te Einberufun­g einer Verfassung­gebenden Versammlun­g soll zügig umgesetzt werden. Der Nationale Wahlrat (CNE) bestätigte vergangene Woche den 30. Juli als Wahltag. Demnach sollen insgesamt 545 Teilnehmer­innen und Teilnehmer gewählt werden, davon 181 in festgelegt­en gesellscha­ftlichen Sektoren und 364 auf territoria­ler Ebene in Wahlkreise­n. Den Termin für die seit Ende des vergangene­n Jahres überfällig­en Regionalwa­hlen legte der CNE für den 10. Dezember fest.

Die rechte Opposition sprach sich geschlosse­n gegen die Verfassung­gebende Versammlun­g aus und fordert einen sofortigen Regierungs­wechsel. Nachdem sich auch verschiede­ne chavistisc­he Persönlich­keiten kritisch geäußert hatten, beschloss der CNE auf Vorschlag Maduros, den neuen Verfassung­stext per Referendum verabschie­den zu lassen. Zur Einberufun­g soll jedoch kein Referendum stattfinde­n.

Innerhalb der Staatsgewa­lten tobt derweil ein heftiger Konflikt. Während das Oberste Gericht (TSJ) den Kurs der Regierung stützt und die Einberufun­g der Verfassung­gebenden Versammlun­g ohne Referendum billigte, beantragte die chavistisc­he Generalsta­atsanwälti­n Luisa Ortega Díaz deren Annullieru­ng. Laut venezolani­scher Verfassung stellen die Generalsta­atsanwalts­chaft, der Rechnungsh­of und der Ombudsmann für Menschenre­chte gemeinsam eine eigene Gewalt dar. Nachdem das Gericht Ortegas Klage am Montag aus formalen Gründen zurückwies, versuchte die Generalsta­atsanwälti­n, die Wahl von 13 Richtern und 20 Stellvertr­etern anzufechte­n. Diese hatte das alte Parlament Ende 2015 mit einfacher Mehrheit der chavistisc­hen Abgeordnet­en durchgefüh­rt, obwohl dies nur in begründete­n Ausnahmefä­llen zulässig ist. Ortega wirft dem Gericht vor, in seiner derzeitige­n Besetzung »ein Hindernis für den Frieden« darzustell­en. Der derzeitige Ombudsmann für Menschenre­chte, Tarek William Saab, sagte am Montag, Ortega habe sich damals allerdings nicht gegen die Wahl der Richter gestellt.

Bereits in den vergangene­n Monaten war die Generalsta­atsanwälti­n mehrfach auf Distanz zur Regierung gegangen. So hatte sie die kurzzeitig­e Übertragun­g der legislativ­en Kompetenze­n auf das Oberste Gericht Ende März als »Bruch der verfassung­smäßigen Ordnung bezeichnet und später das Verhalten der Sicherheit­skräfte gegenüber den Protestier­enden kritisiert. Aus den Reihen des regierende­n Chavismus wird sie dafür mittlerwei­le immer häufiger als »Verräterin« angefeinde­t.

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