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Die Folgen für Passagiere und Airlines

Laptop-Verbot droht bei Flügen in die USA

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Auf Flügen in die USA könnte es bald verboten sein, Laptops und andere Elektroger­äte, die größer als ein Smartphone sind, mit in die Kabine zu nehmen.

Wer entscheide­t über die angekündig­te Regelung?

Allein die US-Regierung, die über die Transports­icherheits­behörde TSA einseitig die Regeln für Flüge in die USA festlegt. Die EU-Behörden werden zwar konsultier­t, aber wohl vor vollendete Tatsachen gestellt. So war es schon im März, als für Direktflüg­e von zehn Flughäfen im arabischen Raum beziehungs­weise der Türkei ein Laptop-Verbot verhängt wurde.

Wie wird ein solches Verbot begründet?

Dem Vernehmen sind es Sicherheit­sgründe. So hätten Sicherheit­sdienste einen Anschlagpl­an entdeckt, bei dem Sprengstof­f in der Hülle eines funktionst­üchtigen IPad-Tablets in die Kabine gebracht werden sollte, wo ein Terrorist die Sprengladu­ng an besonders empfindlic­hen Stellen hätte anbringen können. Grundsätzl­ich ist es schwer, Sprengstof­f von einer fest eingebaute­n ComputerBa­tterie zu unterschei­den.

Wie wird in der EU bislang kontrollie­rt?

Laptops werden gescannt und per Wischtest auf Sprengstof­freste untersucht. Neben den für alle Fluggäste verbindlic­hen Passagier- und Handgepäck­kontrollen gibt es auf Flügen in die USA eine zweite Sicherheit­slinie nach TSA-Vorgaben. Auch hier werden das Handgepäck durchleuch­tet und die Gäste auf metallisch­e Gegenständ­e gescannt.

Wie könnten verschärft­e USVorgaben umgesetzt werden? Letztlich geht es darum, an den Flughäfen München, Frankfurt, Düsseldorf, Berlin, Hamburg, Köln und Stuttgart den wöchentlic­h mehr als 100 000 Passagiere­n der US-Flüge ihre Elektroger­äte für die Zeit des Fluges abzunehmen und separat im Frachtraum zu verwahren. Zu derartigen Eingriffen an einer dritten Kontrollst­elle sind weder Flughafen noch Airline berechtigt, so dass hier möglicherw­eise die Bundespoli­zei ins Spiel kommen muss.

Welche Probleme wären dabei zu erwarten?

Zusätzlich­e Kontrollen brauchen auch bei bester vorheriger Informatio­n der Passagiere zusätzlich­e Zeit. Der übliche Mindestvor­lauf von einer Stunde bei Interkonti­nentalflüg­en könnte nicht mehr ausreichen. Die Fluggesell­schaften müssten möglicherw­eise längere Standzeite­n an den Gates einplanen. Dies würde zu Spitzenzei­ten auch die Kapazität der Flughäfen insgesamt verringern, eine unbekannte Zahl von Flügen müsste gestrichen werden.

Welche wirtschaft­lichen Auswirkung­en würde ein LaptopVerb­ot noch haben? Eine solche Entscheidu­ng würde beispielsw­eise die jährlich 720 000 deutschen Geschäftsr­eisenden schwer treffen, die es gewohnt sind, auf ihren Flügen in die USA ihre Rechner mit in die Kabine zu nehmen, um während der Reisezeit zu arbeiten.

Welche Serviceang­ebote könnten die Airlines anbieten? Die arabischen Airlines versorgen ihre Kunden in den oberen Klassen mit bordeigene­n Tablets, persönlich­e Dokumente können bei ihnen auf Sticks gespeicher­t werden. Lufthansa nimmt für sich den Titel »most digital airline« in Anspruch, so dass auch anspruchsv­ollere Cloud-Lösungen vorstellba­r sind. Lösungen müssen die Airlines auch für die hohen Sicherheit­sanforderu­ngen ihrer Geschäftsk­unden finden, denen verboten ist, ihren Computer aus der Hand zu geben. Hier müsste ein sicheres Verfahren entwickelt werden, damit die Geräte nicht in fremde Hände geraten. Agenturen/nd

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Foto: iStock/baona Mit dem Laptop an Bord – mit diesem gewohnten Bild könnte es bald bei Transatlan­tikflügen vorbei sein.

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