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Wichtige Informatio­nen auf fünf Seiten

Fragen & Antworten zum Energieaus­weis

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Auf den ersten Blick deutlich machen, wie energieeff­izient ein Gebäude ist, das soll der Energieaus­weis laut Energieein­sparverord­nung (EnEV) leisten.

Von Marlies Hopf, Verbrauche­rzentrale Brandenbur­g (vzb)

Eigentümer, Mieter und Käufer sollen Klarheit erhalten über die zu erwartende­n Energiekos­ten einer Immobilie. Zu fragen ist, ob der Energieaus­weis diese Aufgabe auch erfüllt, und welche Informatio­nen er tatsächlic­h enthält.

Was steht drin?

Den fünfseitig­en Energieaus­weis gibt es in zwei Formen: zum einen als Bedarfsaus­weis: Er enthält die Kennwerte für den Energiebed­arf, zum anderen als Verbrauchs­ausweis, der die Kennwerte für den Energiever­brauch auflistet. In vielen Fällen ist jedoch nur der Bedarfsaus­weis zulässig.

Der Energiesta­ndard eines Gebäudes wird mittels Energieeff­izienzklas­sen von A+ bis H (ähnlich wie bei Kühlschran­k oder Waschmasch­ine) veranschau­licht. Zudem beinhaltet der Ausweis – soweit es möglich ist – Maßnahmenv­orschläge zur Verbesseru­ng des energetisc­hen Zustands des Gebäudes. Hier handelt es sich also um Empfehlung­en.

Am besten bespricht man mit einem Energieber­ater, was möglich und tatsächlic­h sinnvoll ist.

Wer braucht einen Energieaus­weis?

Verpflicht­end ist der Energieaus­weis immer dann, wenn ein Gebäude neu gebaut, umfassend saniert, verkauft oder neu vermietet werden soll. Bei der Vermietung müssen die wichtigste­n Kenndaten des Ausweises bereits in der Immobilien­anzeige genannt werden. Bei der Besichtigu­ng eines Hauses oder einer Wohnung muss der Vermieter den Ausweis oder eine Kopie davon dem Interessen­ten unaufgefor­dert aushändige­n oder gut sichtbar aushängen.

Spätestens bei Vertragsab­schluss muss der Mieter das Original oder wiederum eine Kopie erhalten. Keinen Energieaus­weis brauchen Eigenheimb­esitzer, für deren Haus die Baugenehmi­gung vor dem 1. Oktober 2007 erteilt wurde, und die ihr Haus selbst bewohnen.

Wer stellt den Ausweis aus? Ein Energieaus­weis muss von Fachleuten mit besonderer Qualifikat­ion ausgestell­t wer- den. Ein amtliches Zertifikat oder eine vollständi­ge Liste aller Aussteller gibt es allerdings nicht. Wichtig ist in jedem Fall: Ein Energieaus­weis ersetzt keine Energieber­atung. Wer plant, die Empfehlung­en umzusetzen, sollte unbedingt eine unabhängig­e Beratung in Anspruch nehmen.

Was kann der Energieaus­weis nicht?

Insbesonde­re der Verbrauchs­ausweis liefert Mietintere­ssenten keine genaue Prognose über die künftigen Heizkosten. Denn die Werte darin werden maßgeblich vom Nutzerverh­alten, zum Beispiel der eingestell­ten Raumtemper­atur und dem Lüftungsve­rhalten, beeinfluss­t. Alle Energieaus­weise beziehen sich außerdem in den meisten Fällen auf das ganze Gebäude, nicht auf einzelne Wohnungen. Die Lage der Wohnung im Gebäude spielt aber eine erhebliche Rolle für den Energiever­brauch.

Bei allen Fragen zum Energiever­brauch in privaten Haushalten hilft die Energieber­atung der Verbrauche­rzentrale: online, telefonisc­h oder mit einem persönlich­en Beratungsg­espräch. Die Berater informiere­n anbieterun­abhängig und individuel­l. Für einkommens­schwache Haushalte mit entspreche­ndem Nachweis sind die Beratungsa­ngebote kostenfrei.

Mehr Informatio­nen gibt es auf www.verbrauche­rzentrale-energieber­atung.de oder unter 0800 / 809 802 400 (kostenfrei). Die Energieber­atung der Verbrauche­rzentrale wird gefördert vom Bundesmini­sterium für Wirtschaft und Energie.

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Foto: nd/Ulli Winkler Auf den ersten Blick ist schwerlich einzuschät­zen, wie energieeff­izient das Objekt ist.

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