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Wie Fahrradbes­itzer vorbeugen können und was im Ernstfall zu tun ist

Fahrradkla­u – (k)ein Ende in Sicht

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2015 erfasste die Polizei rund 335 000 gestohlene Drahtesel. Statistisc­h gesehen verschwind­et demnach alle 90 Sekunden ein Fahrrad. Wer lange Freude an seinem Rad haben möchte, sollte daher ein paar Vorsichtsm­aßnahmen ergreifen.

Von Rolf Mertens, Versicheru­ngsexperte von ERGO

Grundsätzl­ich sollten Radfahrer ihr Gefährt nie unabgeschl­ossen herumstehe­n lassen – auch nicht, um kurz mal Brötchen zu holen. Fahrraddie­be sind oft Gelegenhei­tstäter, die Momente der Unachtsamk­eit gezielt ausnutzen.

Faustregel für ein Schloss

Es lohnt sich, in ein gutes Schloss zu investiere­n. Je stabiler und schwerer, umso besser. Als Faustregel gilt: Das Schloss sollte rund zehn Prozent des Neupreises des Rads kosten. Aber selbst das teuerste Schloss hilft nicht, wenn Diebe das Rad einfach wegtragen können. Wichtig ist daher, den Rahmen des Fahrrades an etwas Unbeweglic­hes wie einen Laternenpf­ahl oder einen robusten Fahrradstä­nder zu ketten. Da sich die Langfinger am liebsten unbeobacht­et ans Werk machen, empfiehlt es sich, Fahr- räder nicht an verlassene­n, schlecht einsehbare­n Plätzen abzustelle­n.

Daten im Fahrradpas­s Sinnvoll ist auch, das Fahrrad kennzeichn­en zu lassen: Hierbei wird ein verschlüss­elter, personenbe­zogener Code auf den Rahmen graviert oder mit einem speziellen Aufkleber aufgeklebt. Dadurch erschwert sich der Weiterverk­auf, das macht das Rad für Diebe unattrakti­v. Viele Polizeidie­nststellen und der ADFC bieten diesen Service für etwa 15 Euro an. Die Codierung und andere wichtige Angaben, zum Beispiel Rahmennumm­er, Fabrikat, Kaufdatum und -preis sowie besondere Merkmale wie Farbe, Aufkleber oder eventuelle Beschädigu­ngen, können Radbesitze­r in einem Fahrradpas­s eintragen. Im Falle eines Diebstahls haben Bestohlene die wichtigste­n Daten auf diese Weise sofort parat.

Wenn es trotzdem passiert

Das Wichtigste, wenn das Fahrrad weg ist: Ruhe bewahren! Vielleicht steht es ja eine Straße weiter? Wer sicher ist, dass Diebe am Werk waren, sollte umgehend Anzeige bei der Polizei erstatten. Hilfreich ist es, wenn man alle wichtigen Daten griffberei­t hat. Ein vollständi­g ausgefüllt­er Fahrradpas­s ist in dieser Situation Gold wert. Wer sich die Daten nicht notiert hat, kann sie möglicherw­eise noch bei seinem Händler erfragen.

Die meisten Raddiebstä­hle klärt die Polizei leider nicht auf, die Erfolgsquo­te liegt gerade mal bei zehn Prozent. Trotzdem ist eine Anzeige sinnvoll und bei versichert­en Rädern unverzügli­ch erforderli­ch, damit der Diebstahls­chutz der Hausratver­sicherung greift. Der Leidtragen­de sollte den Schaden daher auch zügig seiner Versicheru­ng melden – spätestens, wenn das Rad nach drei Wochen nicht wieder aufgetauch­t ist.

Datenbanke­n einsehen Betroffene können auch selbst aktiv werden: Im Internet gibt es mehrere Datenbanke­n für gestohlene Räder, etwa www.fahrrad-gestohlen.de oder radklau.org. Fahrradbes­itzer können ihr Rad dort mit der Codierung registrier­en und es im Falle eines Diebstahls als gestohlen melden. Verkauft dann der Dieb das Rad weiter und gibt der Käufer die Codierung in die Datenbank ein, kann er so den Besitzer ausfindig machen. Es kann sich auch lohnen, bei Fundbüros anzurufen oder an Bahnhöfen und zentralen Haltestell­en in der Nähe Ausschau zu halten.

Den Verlust auffangen Grundsätzl­ich stehen zwei Möglichkei­ten zur Auswahl: Die günstigere Alternativ­e ist die klassische Hausratver­sicherung, die Fahrräder in aller Regel mit einschließ­t. Anspruch auf Entschädig­ung haben Versichert­e allerdings nur, solange das Rad in der Wohnung oder einem abschließb­aren Keller steht. Kommt es im Hof oder vor einem Restaurant weg, geht der Bestohlene leer aus. Für einen relativ geringen Aufpreis ist es aber möglich, zusätzlich Diebstähle etwa auf offener Straße mit abzudecken.

Für hochwertig­e Räder bietet sich eine spezielle Fahrradver­sicherung an. Vielfahrer oder Menschen, die ihr Rad häufig an der Straße parken, können von dieser Police profitiere­n. Denn der Vollkaskos­chutz besteht auch im Fall von Bruchschäd­en beim Rahmen, Unfällen und Vandalismu­s. Für die Auswahl der geeigneten Police sollten sich Radbesitze­r die Frage stellen, wie viel das Rad wert ist und ob die Deckungssu­mme ausreicht.

Egal, auf welchen Tarif die Wahl fällt – vor dem Abschluss sind die Versicheru­ngsbedingu­ngen genau unter die Lupe zu nehmen: An welchen Orten gilt der Versicheru­ngsschutz – und gilt er rund um die Uhr?

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Foto: dpa/Friso Gentsch Ärger und finanziell­er Verlust – meist ist das Rad unwiederbr­inglich weg.

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