Medizinische Versorgung auf Schiffsreisen
Krank auf der Kreuzfahrt
25,3 Millionen Menschen weltweit werden dieses Jahr voraussichtlich eine Kreuzfahrt buchen. Umso ärgerlicher ist es, wenn Reisende krank werden, kurz bevor sie ihr Traumschiff betreten können. Was können Urlauber in solchen Fällen tun?
Die Kreuzfahrt ist gebucht, die Vorfreude riesig. Doch dann bricht sich der Passagier in spe ein Bein oder erkrankt zwei Wochen vor Reisebeginn an Grippe. Kann er die gebuchte Kreuzfahrt dennoch wahrnehmen?
In der Regel gilt: Bei Erkrankungen, die eine Teilnahme an der Kreuzfahrt unmöglich machen, sollte der Betroffene umgehend seine Reise stornieren. Doch nicht bei allen Erkrankungen oder Verletzungen ist der Verlauf eindeutig vorhersehbar. Ein operierter Beinbruch kann nach sechs Wochen ausgeheilt sein. Entzündet sich allerdings die Wunde, kann sich die Krankenzeit verlängert.
Storniert der Patient voreilig seine Reise und die Verletzung oder Krankheit heilt früher als erwartet, ist der Ärger groß. Wartet er andererseits zu lange mit der Stornierung, kann die Versicherung eine Zahlung ablehnen. Urlauber sollten sich daher vorab über die Bedingungen ihrer Reiserücktrittsversicherung genau informieren. Werden Behandlungskosten rückerstattet?
Leider machen Krankheiten auch auf dem Traumschiff keinen Urlaub: Mit einer Erkältung, Reiseübelkeit oder einer Blinddarmentzündung ist die erholsame Zeit an Bord erst mal vorbei. Die medizinische Versorgung auf Kreuzfahrtschiffen ist im Regelfall sehr gut, so dass Reisende meist rasch wieder am Bordalltag teilnehmen können. Viele Schiffe verfügen sogar über kleine Bordkrankenhäuser mit eigener Intensivstation, so dass unkomplizierte Operationen auch an Bord durchgeführt werden können. Allerdings müssen Patienten Kosten für Behandlungen und Medikamente auf den Schiffen normalerweise direkt vor Ort bezahlen.
Wer eine Reisekrankenversicherung abgeschlossen hat, bekommt die Kosten rückwirkend erstattet. Dafür muss der Patient die Rechnung nach der Reise beim Reiseversicherer einreichen. Auch hier gilt es, sich genau über die Versicherungsleis- tungen zu informieren, um nicht auf Kosten sitzen zu bleiben.
Was passiert bei Abbruch der Kreuzfahrt? Mitunter ist auch eine Spezialbehandlung notwendig. In einem solchen Fall wird der Patient am nächstgelegenen Hafen ins Krankenhaus gebracht. Bei besonders akuten Fällen ist auch eine Überführung durch einen Hubschrauber möglich. Wann der Patient von Bord muss, entscheidet der Schiffsarzt. Ein solcher Fall ist aber nur durch eine separat abgeschlossene Reisekrankenversicherung finanziell abgesichert. Eine gesetzliche Krankenversicherung kommt dafür nicht auf. Wer für den Ernstfall gewappnet sein will, sollte eine entsprechende Versicherung abschließen.
Mitunter gibt es eine spezielle Versicherung Reiseschutz Schiff Plus, die eine Reiserücktritts- (inkl. Reiseabbruch-), Reisekranken- und Reisegepäckversicherung sowie einen Kreuzfahrt-Schutz enthält. Dieser greift auch, wenn der Reisende wegen Seekrankheit in der Kabine bleiben muss. ERV/nd