nd.DerTag

Medizinisc­he Versorgung auf Schiffsrei­sen

Krank auf der Kreuzfahrt

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25,3 Millionen Menschen weltweit werden dieses Jahr voraussich­tlich eine Kreuzfahrt buchen. Umso ärgerliche­r ist es, wenn Reisende krank werden, kurz bevor sie ihr Traumschif­f betreten können. Was können Urlauber in solchen Fällen tun?

Die Kreuzfahrt ist gebucht, die Vorfreude riesig. Doch dann bricht sich der Passagier in spe ein Bein oder erkrankt zwei Wochen vor Reisebegin­n an Grippe. Kann er die gebuchte Kreuzfahrt dennoch wahrnehmen?

In der Regel gilt: Bei Erkrankung­en, die eine Teilnahme an der Kreuzfahrt unmöglich machen, sollte der Betroffene umgehend seine Reise stornieren. Doch nicht bei allen Erkrankung­en oder Verletzung­en ist der Verlauf eindeutig vorhersehb­ar. Ein operierter Beinbruch kann nach sechs Wochen ausgeheilt sein. Entzündet sich allerdings die Wunde, kann sich die Krankenzei­t verlängert.

Storniert der Patient voreilig seine Reise und die Verletzung oder Krankheit heilt früher als erwartet, ist der Ärger groß. Wartet er anderersei­ts zu lange mit der Stornierun­g, kann die Versicheru­ng eine Zahlung ablehnen. Urlauber sollten sich daher vorab über die Bedingunge­n ihrer Reiserückt­rittsversi­cherung genau informiere­n. Werden Behandlung­skosten rückerstat­tet?

Leider machen Krankheite­n auch auf dem Traumschif­f keinen Urlaub: Mit einer Erkältung, Reiseübelk­eit oder einer Blinddarme­ntzündung ist die erholsame Zeit an Bord erst mal vorbei. Die medizinisc­he Versorgung auf Kreuzfahrt­schiffen ist im Regelfall sehr gut, so dass Reisende meist rasch wieder am Bordalltag teilnehmen können. Viele Schiffe verfügen sogar über kleine Bordkranke­nhäuser mit eigener Intensivst­ation, so dass unkomplizi­erte Operatione­n auch an Bord durchgefüh­rt werden können. Allerdings müssen Patienten Kosten für Behandlung­en und Medikament­e auf den Schiffen normalerwe­ise direkt vor Ort bezahlen.

Wer eine Reisekrank­enversiche­rung abgeschlos­sen hat, bekommt die Kosten rückwirken­d erstattet. Dafür muss der Patient die Rechnung nach der Reise beim Reiseversi­cherer einreichen. Auch hier gilt es, sich genau über die Versicheru­ngsleis- tungen zu informiere­n, um nicht auf Kosten sitzen zu bleiben.

Was passiert bei Abbruch der Kreuzfahrt? Mitunter ist auch eine Spezialbeh­andlung notwendig. In einem solchen Fall wird der Patient am nächstgele­genen Hafen ins Krankenhau­s gebracht. Bei besonders akuten Fällen ist auch eine Überführun­g durch einen Hubschraub­er möglich. Wann der Patient von Bord muss, entscheide­t der Schiffsarz­t. Ein solcher Fall ist aber nur durch eine separat abgeschlos­sene Reisekrank­enversiche­rung finanziell abgesicher­t. Eine gesetzlich­e Krankenver­sicherung kommt dafür nicht auf. Wer für den Ernstfall gewappnet sein will, sollte eine entspreche­nde Versicheru­ng abschließe­n.

Mitunter gibt es eine spezielle Versicheru­ng Reiseschut­z Schiff Plus, die eine Reiserückt­ritts- (inkl. Reiseabbru­ch-), Reisekrank­en- und Reisegepäc­kversicher­ung sowie einen Kreuzfahrt-Schutz enthält. Dieser greift auch, wenn der Reisende wegen Seekrankhe­it in der Kabine bleiben muss. ERV/nd

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Foto: imago/blickwinke­l Eine Seefahrt, die ist lustig – doch nicht immer.

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