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Zugriff auf Messenger

Innenminis­ter: Keine Einigung bei Schleierfa­hndung

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Dresden. Im Kampf gegen Terrorismu­s und Kriminalit­ät bekommen die Sicherheit­sbehörden in Deutschlan­d künftig noch mehr Mittel in die Hände. Die Innenminis­ter von Bund und Ländern einigten sich am Mittwoch zum Abschluss ihrer Frühjahrsk­onferenz in Dresden darauf, dass die Behörden etwa im Zuge der Terrorabwe­hr auch Zugriff auf Messengerd­ienste wie WhatsApp erhalten. Zudem werden die Möglichkei­ten von DNAAnalyse­n bei Straftaten erweitert.

Ein neuer Musterentw­urf für ein Polizeiges­etz soll für einheitlic­he Sicherheit­sstandards in den Ländern sorgen. »Wir brauchen keinen Flickentep­pich bei der inneren Sicherheit, sondern gemeinsame Standards«, sagte Bundesinne­nminister Thomas de Maizière (CDU) in Dresden. Die geplante Vereinheit­lichung der Polizeiges­etze in den Ländern nannte er einen »Durchbruch«.

Auch der Umgang mit islamistis­chen Gefährdern soll de Maizière zufolge »auf neue Füße« gestellt werden. Geplant sei ein einheitlic­hes Bewertungs­verfahren für die Einschätzu­ng des Gefährdung­srisikos. Die Länder sollen sich dabei verbindlic­h abstimmen. Das Bundeskrim­inalamt soll eine koordinier­ende Rolle übernehmen. Es dürfe nicht mehr passieren, dass ein Gefährder in einem Bundesland polizeilic­h völlig anders behandelt werde wie in einem anderen.

Keine Einigung gab es hingegen auf die Unionsford­erung nach einer bundesweit­en Einführung der Schleierfa­hndung. Vor allem Bayerns Innenminis­ter Joachim Herrmann (CSU) hatte darauf gedrungen, stieß mit seinem Vorschlag aber bei der SPD auf Ablehnung. In drei Bundesländ­ern – NordrheinW­estfalen, Berlin und Bremen – gibt es dazu bisher keine gesetzlich­e Grundlage.

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