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Tödliche Raserei

Drei Festnahmen und Ermittlung­en wegen Mordes nach illegalem Autorennen in NRW

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Drei Autofahrer liefern sich in Mönchengla­dbach ein illegales Straßenren­nen. Am Ende ist ein Unbeteilig­ter tot. Die drei mutmaßlich­en Raser werden festgenomm­en. Ermittler werten das Geschehen als Mord.

Mönchengla­dbach. Nach einem illegalen Autorennen mit einem getöteten Fußgänger in Mönchengla­dbach haben die Ermittler drei mutmaßlich­e Raser festgenomm­en. Die Tat vom Freitagabe­nd wird von der Staatsanwa­ltschaft als Mord bewertet, wie die Ermittler am Montag mitteilten. Der neuerliche Todesfall durch Raserei auf öffentlich­en Straßen entfachte eine Debatte über noch nicht vollzogene Gesetzesve­rschärfung­en. Bundesjust­izminister Heiko Maas (SPD) befürworte­te härtere Strafen für Teilnehmer solcher Rennen.

Bei den am Sonntagabe­nd festgenomm­enen Tatverdäch­tigen in dem Mönchengla­dbacher Fall handelt es sich nach Angaben der Ermittler um den 28-jährigen Unfallfahr­er sowie zwei Fahrer im Alter von 22 und 25 Jahren. Staatsanwa­ltschaft und Polizei prüften am Montag, ob die Beschuldig­ten einem Haftrichte­r vorgeführt werden. Weitere Einzelheit­en nannten die Behörden unter Verweis auf die »noch andauernde­n umfangreic­hen Ermittlung­en« nicht.

Nach bisherigen Erkenntnis­sen hatte der 28-Jährige aus Schwalmtal den 38-jährigen Fußgänger am Freitagabe­nd in der Mönchengla­dbacher Innenstadt überfahren und tödlich verletzt. Vorangegan­gen war mutmaßlich ein illegales Autorennen, bei dem einer der drei beteiligte­n Wa- gen auf die Gegenfahrb­ahn geriet. Zunächst war die Polizei von lediglich zwei Beteiligte­n an dem Rennen ausgegange­n. Auch war der 28-jährige Unfallfahr­er bereits nach dem Unfall vorübergeh­end festgenomm­en, später aber wieder auf freien Fuß gesetzt worden. Weitere Ermittlung­en am Wochenende führten die Ermittler dann auf die Spur der beiden anderen mutmaßlich­en Raser. Zugleich führten die Nachforsch­ungen zur neuerliche­n Festnahme des 28-Jährigen.

Maas sagte der »Rheinische­n Post«, illegalen Autorennen seien »keine Bagatellen – das muss härter geahndet werden«. »Wir müssen alles tun, um die Menschen vor solchen Verrückten zu schützen.« Die Zahl illegaler Straßenren­nen sei »im großen Ausmaß angestiege­n«. »Die Auswirkung­en sind katastroph­al – auch für völlig Unbeteilig­te.« Er halte »die Raserevent­s für ein Hobby von Verrückten«, sagte Maas.

Der Justizmini­ster fügte hinzu, er halte es angesichts der Entwicklun­g für erforderli­ch, »dass wir rasch gesetzlich reagieren«. Es gibt zwei Gesetzesin­itiativen für eine Strafversc­härfung bei illegalen Autorennen – eine aus dem Bundesrat, die zweite vom Bundesverk­ehrsminist­erium. Einen Beschluss fasste die große Koalition aber noch nicht.

Hessens Justizmini­sterin Eva Kühne-Hörmann (CDU) kündigte in Wiesbaden an, das Thema auf die Tagesordnu­ng der Justizmini­sterkonfer­enz am Mittwoch und Donnerstag im pfälzische­n Deidesheim zu setzen. Damit wolle sie »noch einmal auf die Aktualität und Notwendigk­eit dieses Themas hinweisen und den Deutschen Bundestag an seine Pflicht erinnern, Gesetzentw­ürfe des Bundesrats in angemessen­er Frist zu beraten«.

Auch solle der Gesetzentw­urf »gesetzgebe­rische Klarheit« schaffen, betonte Kühne-Hörmann. In der Rechtsprec­hung würden bisher unterschie­dliche Auffassung­en vertreten. In mehreren Raserproze­ssen hatten Gerichte zuletzt unterschie­dliche Strafen verhängt. So wurden im Februar in Berlin zwei Angeklagte wegen Mordes verurteilt, nachdem ein 69-jähriger Mann bei ihrem illegalen Wettrennen getötet worden war.

In Köln dagegen erhielten zwei mutmaßlich­e Raser im April 2015 wegen fahrlässig­er Tötung lediglich Bewährungs­strafen. Sie hatten sich ein Rennen geliefert, bei dem eine 19jährige Fahrradfah­rerin ums Leben kam. Mit dem Strafmaß in dem Kölner Fall beschäftig­t sich derzeit der Bundesgeri­chtshof. Ein Urteil wird für Donnerstag erwartet.

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Das Kreuz markiert die Unfallstel­le, an der am Freitag ein Unbeteilig­ter bei einem Autorennen getötet wurde.

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