nd.DerTag

Razzia wegen Hasspostin­gs

Polizeiein­satz gegen 36 Beschuldig­te / Löschfunkt­ion geplant

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Wiesbaden. Mit bundesweit­en Einsätzen ist die Polizei gegen die Verbreitun­g von Hass und Hetze im Internet vorgegange­n. In 14 Bundesländ­ern fanden Durchsuchu­ngen bei 36 Beschuldig­ten statt, wie das federführe­nde Bundeskrim­inalamt (BKA) am Dienstag mitteilte. Anlass war der zweite bundesweit­e Aktionstag zur Bekämpfung von Hasspostin­gs. Das nach wie vor hohe Aufkommen von strafbaren Einträgen zeige den Handlungsb­edarf, erklärte BKA-Präsident Holger Münch.

Einsätze gab es laut BKA in allen Bundesländ­ern außer Hamburg und Rheinland-Pfalz. Vorwiegend ging es demnach um Volksverhe­tzungen aus dem rechten Spektrum. Die Polizei ging aber auch gegen einen Hassposter aus der sogenannte­n Reichsbürg­erszene und zwei Beschuldig­te aus der linken Szene vor. In einem Fall war ein Hasspostin­g gegen die sexuelle Orientieru­ng eines Opfers Anlass.

Die Länder-Justizmini­ster wollen bei ihrem Treffen am Mittwoch und Donnerstag im rheinland-pfälzische­n Deidesheim Verbrauche­rn mit einer einfachen Funktion das Löschen von Inhalten auf einer Internetse­ite erleichter­n, sagte Baden-Württember­gs Justizmini­ster Guido Wolf (CDU) den Zeitungen »Heilbronne­r Stimme« und »Mannheimer Morgen«.

Neben Baden-Württember­g hätten sich elf weitere Länder auf einen Forderungs­katalog geeinigt, heißt es in dem Bericht. Die Maßnahmen seien Bestandtei­l eines über 400-seitigen Berichts einer Arbeitsgru­ppe der zwölf Länder, in der auch das Haus von Bundesjust­izminister Heiko Maas (SPD) mitgewirkt habe.

»Beleidigun­gen, Mobbing und bösartige Angriffe auf Mitbürger haben im Internet leider stark zugenommen«, sagte Wolf. »Leider ist es häufig schwierig, berechtigt­e Löschungsa­nsprüche gegenüber den Betreibern der betreffend­en Internetse­iten durchzuset­zen.« Zentral ist dabei die Forderung der zwölf Länder nach einem leicht zu findenden Löschantra­gsformular über eine Buttonlösu­ng in der Nähe des zu löschenden Beitrags. Das Löschantra­gsformular solle in der Sprache der Veröffentl­ichung und ergänzend in englischer Sprache abgefasst sein.

Die Länder wollen dabei weiter gehen als Maas in seinem Gesetz gegen Hass. Während Maas gegen strafbare Inhalte vorgehen will, sollen Gegenmaßna­hmen laut der zwölf Länder schon bei Persönlich­keitsrecht­sverletzun­gen möglich sein.

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