nd.DerTag

Wie Anleger den Fiskus prellten

So funktionie­rten die dubiosen Cum-Ex-Deals

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Berlin. Hintergrun­d der 2012 gestoppten Cum-Ex-Geschäfte ist die Besteuerun­g von Dividenden. Ob sie illegal waren, ist noch nicht höchstrich­terlich geklärt. Erste Banken aber haben schon nachgezahl­t, andere Geld zurückgele­gt. Denn bei den auch Dividenden­stripping genannten Deals wurden Aktien mit (cum) und ohne (ex) Dividenden­anspruch rund um den Tag der Hauptversa­mmlung zwischen mehren Beteiligte­n im großen Stil hin und her verschoben, so dass mehrere Anleger den Eindruck vermittelt konnten, zum gleichen Zeitpunkt Eigentümer ein und derselben Aktie zu sein.

Dabei bekamen Aktionäre von ihren Aktiengese­llschaft nur die Nettodivid­ende ausgeschüt­tet. Die Steuer von 25 Prozent behielt die Gesellscha­ft ein und führte sie ans Finanzamt ab. Im Gegensatz zu privaten Aktionäre konnten sich Banken und andere Finanzdien­stleister die abgezogene Kapitalert­ragsteuer vom Fiskus zurückhole­n. Für die Rückerstat­tung reichte der eingereich­te Steuerbesc­heid. Wegen des angebliche­n mehrfachen Eigentums wurden zwei Bescheinig­ungen eingereich­t – mit dem Ergebnis, dass eine einmal gezahlte Steuer zweimal erstattet wurde.

Bei den 2016 gestoppten ähnlich gelagerten Cum-Cum-Geschäfte konnten große Kunden aus dem Ausland Steuern auf Dividenden von deutschen Unternehme­n umgehen. Im Kern wurden bei diesen Deals von ausländisc­hen Anlegern gehaltene Anteile kurz vor dem Dividenden­stichtag an inländisch­e Anteilseig­ner übertragen, etwa an Banken. Diese konnten sich dann – anders als die ausländisc­hen Investoren – die Kapitalert­ragsteuer erstatten lassen. Danach wurden die Aktien samt Dividende zurückgere­icht, die gesparte Steuer wurde unter Banken und Investoren aufgeteilt.

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