Wie Anleger den Fiskus prellten
So funktionierten die dubiosen Cum-Ex-Deals
Berlin. Hintergrund der 2012 gestoppten Cum-Ex-Geschäfte ist die Besteuerung von Dividenden. Ob sie illegal waren, ist noch nicht höchstrichterlich geklärt. Erste Banken aber haben schon nachgezahlt, andere Geld zurückgelegt. Denn bei den auch Dividendenstripping genannten Deals wurden Aktien mit (cum) und ohne (ex) Dividendenanspruch rund um den Tag der Hauptversammlung zwischen mehren Beteiligten im großen Stil hin und her verschoben, so dass mehrere Anleger den Eindruck vermittelt konnten, zum gleichen Zeitpunkt Eigentümer ein und derselben Aktie zu sein.
Dabei bekamen Aktionäre von ihren Aktiengesellschaft nur die Nettodividende ausgeschüttet. Die Steuer von 25 Prozent behielt die Gesellschaft ein und führte sie ans Finanzamt ab. Im Gegensatz zu privaten Aktionäre konnten sich Banken und andere Finanzdienstleister die abgezogene Kapitalertragsteuer vom Fiskus zurückholen. Für die Rückerstattung reichte der eingereichte Steuerbescheid. Wegen des angeblichen mehrfachen Eigentums wurden zwei Bescheinigungen eingereicht – mit dem Ergebnis, dass eine einmal gezahlte Steuer zweimal erstattet wurde.
Bei den 2016 gestoppten ähnlich gelagerten Cum-Cum-Geschäfte konnten große Kunden aus dem Ausland Steuern auf Dividenden von deutschen Unternehmen umgehen. Im Kern wurden bei diesen Deals von ausländischen Anlegern gehaltene Anteile kurz vor dem Dividendenstichtag an inländische Anteilseigner übertragen, etwa an Banken. Diese konnten sich dann – anders als die ausländischen Investoren – die Kapitalertragsteuer erstatten lassen. Danach wurden die Aktien samt Dividende zurückgereicht, die gesparte Steuer wurde unter Banken und Investoren aufgeteilt.