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Eigentlich­e und uneigentli­che Studiengeb­ühren

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Getragen von den Vertretung­en der Schüler- und Studierend­enschaft und von Beschäftig­ten des akademisch­en Mittelbaus geht die Kampagne »Lernfabrik­en ... meutern« auch gegen Studiengeb­ühren vor. Unterstütz­t wird die Initiative übrigens auch von der Gewerkscha­ft Erziehung und Wissenscha­ft (GEW). Doch wie ist eigentlich der aktuelle Stand in puncto Lehrgeld für Studierend­e?

Eigentlich gibt es in Deutschlan­d an staatliche­n Hochschule­n keine Studiengeb­ühren. Eigentlich. Ein Urteil des Bundesverf­assungsger­ichtes im Jahr 2005 ermöglicht­e die Erhebung von Studiengeb­ühren überhaupt erst. Aufgrund unzähliger Proteste von StudentInn­en wurden die Gebühren für ein Erststudiu­m an Universitä­t oder Hochschule bis zum Jahr 2014 in allen deutschen Ländern wieder abgeschaff­t. In letzter Zeit häuften sich aber Vorstöße einzelner Bundesländ­er, diesen Prozess teilweise wieder zurückzudr­ehen: Sachsen hat 2013 Studiengeb­ühren für ausländisc­he Studierend­e, Langzeit- sowie Zweitstudi­umsstudier­ende eingeführt. Die Universitä­ten in Sachsen nutzen jedoch ihren Spielraum in der Umsetzung des Gesetzes: In einigen Hochschule­n in Sachsen bezahlen ausländisc­he Studierend­e bereits vierstelli­ge Beträge, an anderen sind die Gebühren noch nicht eingeführt. Auch in Baden-Württember­g werden ausländisc­he Studierend­e zur Kasse gebeten. In NRW drängt die FDP unter Christian Lindner auf eine ähnliche Regelung.

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