Eigentliche und uneigentliche Studiengebühren
Getragen von den Vertretungen der Schüler- und Studierendenschaft und von Beschäftigten des akademischen Mittelbaus geht die Kampagne »Lernfabriken ... meutern« auch gegen Studiengebühren vor. Unterstützt wird die Initiative übrigens auch von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW). Doch wie ist eigentlich der aktuelle Stand in puncto Lehrgeld für Studierende?
Eigentlich gibt es in Deutschland an staatlichen Hochschulen keine Studiengebühren. Eigentlich. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes im Jahr 2005 ermöglichte die Erhebung von Studiengebühren überhaupt erst. Aufgrund unzähliger Proteste von StudentInnen wurden die Gebühren für ein Erststudium an Universität oder Hochschule bis zum Jahr 2014 in allen deutschen Ländern wieder abgeschafft. In letzter Zeit häuften sich aber Vorstöße einzelner Bundesländer, diesen Prozess teilweise wieder zurückzudrehen: Sachsen hat 2013 Studiengebühren für ausländische Studierende, Langzeit- sowie Zweitstudiumsstudierende eingeführt. Die Universitäten in Sachsen nutzen jedoch ihren Spielraum in der Umsetzung des Gesetzes: In einigen Hochschulen in Sachsen bezahlen ausländische Studierende bereits vierstellige Beträge, an anderen sind die Gebühren noch nicht eingeführt. Auch in Baden-Württemberg werden ausländische Studierende zur Kasse gebeten. In NRW drängt die FDP unter Christian Lindner auf eine ähnliche Regelung.