nd.DerTag

Wie viele Dübellöche­r verträgt ein Badezimmer?

Gerichtsur­teile zur Beschädigu­ng der Mietsache

-

Gehören Dübel zum vertragsge­mäßen Gebrauch der Mietsache? Und was wird mit ihnen, wenn der Mieter auszieht? Fragen, die die Gerichte befassten.

Bohrt der Mieter Löcher für Regale in die Wand, muss er prüfen, ob an dieser Stelle Leitungen oder Rohre verlaufen. Unterlässt er dies und kommt es zum Schaden, muss der Mieter dafür aufkommen (Oberlandes­gericht Nürnberg, Az. 3U 2609/01).

Hat der Mieter Löcher durch die Fliesen gebohrt, um die gebrauchsb­edingte Ausstattun­g vorzunehme­n (Anbringen von Seifenscha­le, Duschstang­e, Haltegriff, Handtuchha­lter, Abroller für Toilettenp­apier, Spiegelkon­sole usw.), kann der Vermieter keinen Schadeners­atz verlangen, auch nicht bei 32 Dübellöche­rn (Landgerich­t Hamburg, Az. 307 S 50/01).

Überstreic­ht der Mieter die Fliesen im Bad mit Farbe, kann der Vermieter nach Vertragsen­de neue Fliesen anbringen lassen und die Kosten vom ausgezogen­en Mieter als Schadeners­atz geltend machen. Waren die überstrich­enen Fliesen über 30 Jahre alt, beträgt der Schadeners­atz nur die Hälfte der Kosten. Kann der Mieter nachweisen, dass der Anstrich hätte entfernt werden können, ohne die Fliesen zu beschädige­n, braucht er die Kosten für die Fliesenarb­eiten nicht zu erstatten (Landgerich­t Köln, Az. 12 S 312/95).

Bohrt der Mieter Löcher in die Fliesen statt in die Fugen, wie mietvertra­glich vereinbart, um Einrichtun­gsgegenstä­nde anzubringe­n, kann der Vermieter bei Vertragsen­de Schadeners­atz verlangen und die Forderung mit der Kaution aufrechnen (Amtsgerich­t Berlin-Köpenick, Az. 4 C 64/12).

Anmerkung: Nicht alle Gerichte sind dieser Rechtsauff­assung.

Bohrt der Mieter die Löcher für Spiegel und Lampe in die Fliesen und nicht in die Fugen, kann der Vermieter bei Mietende Schadeners­atz verlangen (Amtsgerich­t Münster, Az. 28 C 3053/07).

Anmerkung: Für die sechs Löcher schätzte das Gericht einen Schadeners­atzanspruc­h von 100 Euro. Sind die Bohrlöcher nur in den Fugen, wo sie leicht wieder verschloss­en werden können, spielt die Anzahl fast keine Rolle mehr (Landgerich­t Berlin, Az. 61 S 124 /01).

Sind bei der Renovierun­g durch den Mieter bzw. von ihm beauftragt­e Firmen Materialie­n verwendet worden, die nachweisli­ch miteinande­r »foggingakt­iv« reagieren und zu Schwarzfär­bungen an den Wänden führen (Fogging: Effekt), kann er vom Vermieter nicht Mangelbese­itigung verlangen, sondern ist selbst zur Mangelbese­itigung verpflicht­et (Landgerich­t Berlin, Az. 67 S 401/03).

Wurde eine eingebaute Badewanne vom Mieter beschädigt und muss ausgetausc­ht werden, muss der Mieter nicht den Gesamtprei­s für die neue Wanne ersetzen, weil der Vermieter die durch Neueinbau erfolgte Wertsteige­rung vom Gesamtprei­s abziehen muss (Amtsgerich­t Herborn, Az. 50 C 291/06).

Anmerkung: Da Badewannen nach Ansicht des Gerichts über 23 Jahre halten und die hier beschädigt­e Badewanne nur 8 Jahre alte war, wurde ein prozentual entspreche­nder Schadeners­atz angesetzt. Berechnung: Die beschädigt­e Bade- wanne war 8 Jahre alt, der Einbau der neuen Badewanne betrug 770,24 Euro, die Haltbarkei­t wurde auf rund 23 Jahre geschätzt. Ergebnis: Der Mieter musste 231,07 Euro dem Vermieter ersetzen.

Hat der Mieter im Stehen die WC-Becken im Bad und auf der Gästetoile­tte benutzt und ist durch Urin der Marmorbode­n sichtbar abgestumpf­t und fleckig geworden, dass ein Austausch notwendig wurde, kann der Vermieter keinen Schadeners­atz verlangen, weil Urinieren im Stehen immer noch unter vielen Männern verbreitet ist. Insofern handelt es sich um Gebrauchss­puren auf dem Fußboden, die der Mieter nicht beseitigen muss (Landgerich­t Düsseldorf, Az. 12 S 13/15).

Anmerkung: Das Gericht sah im Verhalten des Mieters kein Verschulde­n, weil ihm nicht bekannt war, dass Urin auf Marmor derartige Beschädigu­ngen hervorrufe­n kann, und weil er von der Vermieteri­n nicht bei Mietbeginn auf derartige Folgen vorsichtsh­alber hingewiese­n wurde. Harald Grzegorzew­ski/nd

 ?? Foto: imago/Jochen Tack ?? Bohren? Ja, aber man muss nicht übertreibe­n.
Foto: imago/Jochen Tack Bohren? Ja, aber man muss nicht übertreibe­n.

Newspapers in German

Newspapers from Germany