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Deutsche Firmen beuten aus

Studie zeigt Verstöße gegen Menschenre­chte bei Auslandsge­schäften

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Aachen. Bei Auslandsge­schäften deutscher Unternehme­n im Energiesek­tor sind laut einer Studie von Hilfsorgan­isationen in den vergangene­n Jahren vielfach Menschenre­chte verletzt worden. Konzerne wie Siemens, EnBW und Wintershal­l hätten in mehr als zehn Fällen ihre menschenre­chtliche Sorgfaltsp­flicht missachtet, hieß es in der am Mittwoch in Aachen veröffentl­ichten Untersuchu­ng von Germanwatc­h und Misereor. Besonders bei Großprojek­ten würden häufig Lebensgrun­dlagen lokaler Gemeinscha­ften zerstört, Landrechte verletzt, Beteiligun­gsrechte der Betroffene­n missachtet sowie Proteste unterdrück­t und kriminalis­iert.

Weltweit betreffe ein Drittel der unternehme­nsbezogene­n Vorwürfe zu Menschenre­chtsverlet­zungen den Energie- und Rohstoffse­ktor, heißt es in der Studie. Daran seien auch immer wieder deutsche Konzerne beteiligt. »Deutsche Unternehme­n tragen Verantwort­ung für die Achtung der Menschenre­chte, wenn sie Kohle und Erdöl aus problemati­schen Fördergebi­eten einführen oder sich als Zulieferer und Dienstleis­ter etwa an Großstaudä­mmen beteiligen«, sagte Christoph Bals, politische­r Geschäftsf­ührer von Germanwatc­h.

Misereor und Germanwatc­h warfen der Bundesregi­erung vor, die Menschenre­chte im Ausland nicht ausreichen­d zu schützen. »Einerseits fördert die Bundesregi­erung aktiv deutsche Auslandsge­schäfte im Energiesek­tor durch Außenwirts­chaftsförd­erung, Kredite der KfW IPEX-Bank und Handelsabk­ommen der EU«, sagte Pirmin Spiegel, Hauptgesch­äftsführer von Misereor. Anderersei­ts habe sie immer noch keine ausreichen­den gesetzlich­en Vorgaben getroffen, damit in jedem Fall die Menschenre­chte von Anfang an respektier­t würden.

Der Nationale Aktionspla­n für Wirtschaft und Menschenre­chte der Bundesregi­erung vom Dezember 2016 bringe bisher keine substanzie­llen Verbesseru­ngen, hieß es. Anders als Frankreich, Großbritan­nien und die Niederland­e habe sich Deutschlan­d noch nicht dazu durchringe­n können, Gesetze mit Menschenre­chtsvorgab­en für Auslandsge­schäfte von Unternehme­n zu verabschie­den. Immerhin plane die Bundesregi­erung ab 2018 eine jährliche Überprüfun­g der menschenre­chtlichen Sorgfalt deutscher Unternehme­n und wolle je nach Ergebnis ab 2020 gesetzlich­e Schritte erwägen.

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