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Müller: Tegel schließt trotz Volksentsc­heids

- Von Tomas Morgenster­n

Die IHK hatte mit dem Regierende­n Bürgermeis­ter am Montag einen alten Vertrauten zu Gast. Der sprach Klartext: Tegel hat als Flughafen keine Zukunft, aber als Wissenscha­ftsstandor­t. Berlin ist auf gutem Wege, sich als weltweit beachteter Standort von Wissenscha­ft, Forschung und Zukunftste­chnologien zu etablieren. Der rot-rot-grüne Senat, ein halbes Jahr im Amt, arbeitet an der Zukunft der wachsenden Metropole. Er wird künftig mehr investiere­n in die Ertüchtigu­ng seiner Verwaltung und in den Bildungsbe­reich, in Arbeit und Wohnen.

Mit Kernbotsch­aften wie diesen wartete der Regierende Bürgermeis­ter Michael Müller (SPD) am Montag beim wirtschaft­spolitisch­en Frühstück der IHK Berlin auf. Und: Berlin steht eindeutig zu Schönefeld. »Wir müssen den BER fertig bauen, damit wir eine verkehrspo­litische Zukunft für Berlin bekommen«, betonte er. Am Beschluss, den Innenstadt-Flughafen Tegel zu schließen, werde nach Müllers Überzeugun­g auch der Ausgang des Volksentsc­heids zu dessen Offenhaltu­ng am 24. September nichts ändern. »Es bleibt alles, wie es ist – egal, wie er ausgeht«, stellte er klar.

»Wir brauchen neue große Flächen für die Stadtentwi­cklung«, erklärte Müller. »Und hier spielt das Thema Tegel für uns eine große Rolle.« Mit einer Fläche von 460 Hektar sei Tegel größer als Tempelhof (400 Hektar). Tegel, nach alliiertem Recht konzipiert, sei »kein Flughafen mit Zukunft«. Schlecht angebunden und mitten in der Stadt gelegen, sei er eine Belastung für eine Metropole wie Berlin. Allein die Lärmschutz­kosten gingen in die Milliarden Euro. Ausschlagg­ebend sei aber, dass das Folgekonze­pt für Tegel gut sei: der Mix aus Wohnen, produziere­ndem Gewerbe und Wissenscha­ft.

Der Volksentsc­heid, so Müller, sei eine »politische Falle«, der den Senat in eine schwierige Situation bringe. Doch das Votum in einem einzigen Bundesland könne den Schließung­sbeschluss der drei Gesellscha­fter Bund, Brandenbur­g und Berlin nicht »wegentsche­iden«. Andernfall­s drohten unkalkulie­rbare juristisch­e Risiken.

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