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Debatte braucht Neutralitä­t

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Das Bundesverf­assungsger­icht hat 2015 ein generelles Kopftuchve­rbot an Schulen untersagt. Für ein Verbot müsste der Schulfried­en konkret gefährdet sein. In Berlin widerspric­ht das Tragen eines religiösen Symbols allerdings dem Neutralitä­tsgesetz. Den Widerspruc­h versucht der Senat nun bereits zum zweiten Mal zu lösen, indem er die entspreche­nde Bewerberin nicht einstellt und ihr lediglich eine Entschädig­ung zahlt.

Das ist allerdings nur eine Lösung für den Einzelfall und zudem eine schlechte. Die berufliche Karriere als Lehrerin in Berlin ist damit dahin. Und: Solange der Senat den Widerspruc­h nicht auflöst, wird es weitere Klagen geben. Der Regierende Bürgermeis­ter und Wissenscha­ftssenator Michael Müller (SPD) will die Praxis dennoch beibehalte­n.

Auf Dauer wird er das aber nicht durchhalte­n können. Die Koalition ist in der Frage gespalten. Nicht zuletzt Antidiskri­minierungs­senator Dirk Behrendt (Grüne) forderte bereits im Februar, das Gesetz zu überarbeit­en.

Zu Recht: Das Kopftuch steht in der öffentlich­en Debatte wie kein anderes religiöses Kleidungss­tück als Symbol für den Islam und die Unterdrück­ung der Frau. Die Debatte ist jedoch meist ideologisc­h aufgeladen und wird von allen Seiten politisch instrument­alisiert. Ihr täte ein wenig Neutralitä­t gut. Das beste Zeichen dafür wäre, das Neutralitä­tsgesetz endlich verfassung­sgerecht auszulegen – wie es auch ein Gericht im Februar gefordert hatte.

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Foto: nd/Ulli Winkler Johanna Treblin über die Instrument­alisierung des Kopftuchs

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