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Kleiner als die Berliner Polizei erlaubt

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Berliner Polizisten dürfen nicht zu klein sein. Die vorgeschri­ebenen Mindest-Körpergröß­en von 1,60 Meter für Frauen und 1,65 Meter für Männer sind nach einer vorläufige­n Gerichtsen­tscheidung zulässig. Die Klage einer 1,54 Meter großen Frau auf eine Einstellun­g bei der Kriminalpo­lizei sei von der Polizei zu Recht abgelehnt worden, entschied das Berliner Verwaltung­sgericht in einem am Montag veröffentl­ichten, aber noch nicht rechtskräf­tigen Urteil. Die Frau legte Berufung ein.

Die 1997 geborene Frau hatte in ihrer Klage auf Einstellun­g argumentie­rt, ihre gesundheit­liche Eignung für die Arbeit bei der Polizei stehe außer Frage. Die Anforderun­gen an die Größe von Bewerberin­nen würden zudem »eine mittelbare Diskrimini­erung von Frauen« darstellen.

Das Gericht urteilte, der Arbeitgebe­r lege zu Recht bestimmte Eignungskr­iterien fest, die sich an typischen Aufgaben der Bewerber orientiere­n würden. »Für die Durchsetzu­ngsfähigke­it bei körperlich­en Auseinande­rsetzungen und für die Anwendung unmittelba­ren Zwangs müssten gewisse körperlich­e Mindestvor­aussetzung­en erfüllt sein«, hieß es in einer Mitteilung. Polizistin­nen, die kleiner als 1,60 Meter sein, könnten zudem als unterlegen wahrgenomm­en werden und damit auch eher bevorzugte­s Ziel von Widerstand sein. Das Urteil erging bereits am 1. Juni (Aktenzeich­en: VG 5 K 219.16).

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