Gehorsamer Transatlantismus
Zu »Leerer Stuhl in New York«, 15.6., S. 8
2016 beschloss eine große Mehrheit der UNO-Vollversammlung eine Konferenz, die sich ein Abkommen über ein allgemeines Verbot von Kernwaffen zu Ziel gesetzt hat. Inzwischen läuft in diesen Tagen bereits in New York die zweite Ver- handlungsrunde von mehr als 130 nicht atomwaffenbesitzenden Staaten. Sie alle dringen im Sinne einer Stärkung des seit 1970 gültigen Kernwaffensperrvertrages (NPT) gegenüber den Atomwaffenbesitzerstaaten darauf, nun endlich mit der Reduzierung und letztlichen Abschaffung dieses den ganzen Planeten bedrohenden Vernichtungspotenzials zu beginnen.
Weder die vom Artikel VI des NPT dazu verpflichteten Großmächte Großmächte USA, Russland, Frankreich, Großbritannien und China als Vertragspartner, noch die außerhalb des NPT befindlichen Staaten Indien, Pakistan, Nordkorea oder Israel denken daran, die Erwartungen und Forderungen vom »Rest« der Menschheit nach Abrüstung dieser globalen existenzbedrohenden Waffe Folge zu leisten. Eigentlich sollte man die BRD als Mitunterzeichner des Kernwaffensperrvertrages und somit offizieller Nichtbesitzer von Atomwaffen an der Seite der großen Zahl von UNO-Mitgliedsstaaten vermuten, die sich jetzt in New York um ein Verhandlungsergebnis bemühen, das die Atomwaffenbesitzer völkerrechtlich (erst einmal ein Stück weit) delegitimiert und moralisch unter Druck setzt.
Nichts dergleichen: Anders als die Niederlande als NATO-Mitglied, sowie Österreich, Schweden, Irland und die vielen anderen Länder widersetzte sich die Bundesregierung schon von Anfang an der bloßen Einberufung dieser Konferenz, ganz zu schweigen von einer Teilnahme an diesen Verhandlungen. Zu den verlegenen Argumenten unserer Regierung hierfür zählte die nukleare Politik der NATO, die von den Bestrebungen der der über 130 UNOMitglieder in Frage gestellt werde. Auch die Berufung auf das derzeit schlechte Verhältnis zu Russland diente als Rechtfertigung für die deutsche Ablehnung.
Gehorsamer und ergebener Transatlantismus gegenüber den USA zählt ganz offenkundig doch mehr als die Überlebensinteressen der Menschheit. Ach ja, was nicht zu vergessen wäre: Deutschland hat ja auch eine Mitverfügungsbeteiligung. Für den Fall eines großen Knalls dürfen dann auch die atomwaffenertüchtigten Jäger 90 der Bundesluftwaffe in Büchel mitbombardieren Prof. Dr. Gregor Putensen, Greifswald