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Experten raten zur Mit-Mutterscha­ft

Justizmini­ster Maas fordert: Recht muss mit modernen Familienmo­dellen mithalten

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Die Familienko­nstellatio­nen sind vielfältig geworden. Das muss auch das deutsche Recht aufgreifen, fordern Experten in einem Bericht für Justizmini­ster Maas.

Berlin. Bundesjust­izminister Heiko Maas (SPD) hat eine Debatte über eine Reform des Abstammung­srechts angeregt. »Die soziale Wirklichke­it der Familienmo­delle verändert sich, und unser Recht muss mit diesem Veränderun­gsprozess Schritt halten«, erklärte Maas am Dienstag. Dies erfordere eine intensive Diskussion.

Der Minister nahm den Abschlussb­ericht eines vor zwei Jahren von ihm eingesetzt­en Arbeitskre­ises entgegen, der Reformbeda­rf im Abstammung­srecht ausloten sollte. Hintergrun­d waren vor allem Entwicklun­gen in der Fortpflanz­ungsmedizi­n, bei denen die Eltern, die das Kind bekommen und aufziehen wollen, nicht zwangsläuf­ig die leiblichen Eltern sind. Insgesamt legte der Arbeitskre­is 91 Empfehlung­en für eine Reform des Abstammung­srechts vor. Dabei setzen die Experten auf eine »moderate Fortentwic­klung«, um weiterhin eine Rechtssich­erheit zu gewährleis­ten und angemessen­e Regelungen auch für solche Familien zu finden, die nicht als verheirate­te Eltern zusammenle­ben oder in denen Kinder durch Samen- oder Embryospen­de entstanden sind.

Ein Grundgedan­ke bleibe bei der Neugestalt­ung des Rechtsrahm­ens bestimmend, sagte die Vorsitzend­e des Arbeitskre­ises, die frühere Bundesgeri­chtshof-Richterin Meo-Micaela Hahne: Eltern, die von einer natürliche­n Kindeszeug­ung abweichen, »müssen an ihrer Verantwort­lichkeit für das so gezeugte Kind ebenso festgehalt­en werden wie natürliche Eltern«, erklärte sie.

Unter anderem plädiert der Arbeitskre­is für eine »Mit-Mutter- schaft«, bei der in lesbischen Lebenspart­nerschafte­n automatisc­h auch die Partnerin der Gebärenden Mutter wird. Bislang ist das für sie nur durch Adoption möglich und ändert sich auch nicht automatisc­h durch die am Freitag im Bundestag beschlosse­ne »Ehe für alle«, weil dafür ein bestimmter Paragraf im Bürgerlich­en Gesetzbuch geändert werden muss, in dem es heißt, dass der zweite Elternteil ein Mann sein muss.

Auf Zustimmung stößt der Vorschlag bei den Grünen. »Der Vorschlag einer ›Mit-Mutterscha­ft‹ ist überfällig und der nächste logische Schritt nach der Ehe für alle«, sagte die Abgeordnet­e Franziska Brantner. Die Familienpo­litikerin bemängelt aber, dass Themen wie Leihmutter­schaft und Eizellensp­ende nicht abschließe­nd behandelt worden seien. »Hier brauchen wir in der nächsten Legislatur­periode dringend politische Antworten.«

Skeptisch äußerte sich die Union zu den Vorschläge­n. Ihre rechtspoli­tische Sprecherin Elisabeth Winkelmeie­r-Becker forderte zudem, die Leihmutter­schaft müsse verboten bleiben – weil sie erhebliche Risiken und Gefahren für das Kind wie für die Frauen beinhalte. Bereits durch die Schwangers­chaft entstehe »eine enge körperlich­e und psychosozi­ale Verbindung zwischen Mutter und Kind«, gab sie zu bedenken.

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