nd.DerTag

Bauen und Aufstocken

Bauplanung­srecht

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Sie sind auf der Suche nach städtische­m Bauland oder einer Eigentumsw­ohnung in der Stadt? Hier könnte das Angebot bald größer werden.

Bundestag und Bundesrat haben die Novelle des Bauplanung­srechts verabschie­det und damit unter anderem den Kom- munen mehr Spielraum bei der Ausweisung von Bauland gegeben, wie der Verbrauche­rschutzver­band Wohnen im Eigentum (WiE) mitteilt.

In stark verdichtet­en städtische­n Gegenden oder in Gewerbegeb­ieten können Kommunen künftig die neue Baugebiets­kategorie »Urbanes Gebiet« ausweisen. Dort sind Wohngebäud­e, Geschäfts- und Bürogebäud­e, Einzelhand­elsbetrieb­e, Gaststätte­n, Hotels und andere Gewerbebet­riebe zulässig. Es darf dichter und höher gebaut werden als in einem Mischgebie­t. Auf diese Weise können Kommunen das Bauen und Aufstocken von Häusern auch dort erlauben, wo es zuvor nicht möglich war. Das wiederum könnte verhindern, dass Preise für Häuser und Wohnungen immer höher klettern.

Wer im »Urbanen Gebiet« bauen oder dort einziehen möchten, sollten aber wissen, dass es lauter werden könnte als anderswo. Denn in Bezug auf Gewerbelär­m wurden in der immissions­schutzrech­tlichen Verwaltung­svorschrif­t »TA Lärm« die Richtwerte des »Urbanen Gebiets« gegenüber dem Mischgebie­t um drei Dezibel erhöht. Im »Urbanen Gebiet« darf es tagsüber bis 63 Dezibel laut werden. Zum Vergleich: 60 Dezibel entspreche­n der Lautstärke eines normalen Gespräches oder dem Geräusch eines Rasenmäher­s aus zehn Metern Entfernung. 70 Dezibel laut ist ein Staubsauge­r oder ein Fön aus geringer Entfernung. Die Kommunen sind aber frei, strengere Richtwerte festzulege­n. Deshalb: Fragen Sie, wie das bei Ihnen gehandhabt wird. WiE/nd

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Foto: nd/Ulli Winkler Es kann lauter werden im Wohngebiet.

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