nd.DerTag

Keine Einstimmig­keit nötig

Wohnungsei­gentümerge­meinschaft zur Sanierung

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Mit seinem Eigentum kann man machen, was man will. Ja – aber nur im Prinzip.

Hausbesitz­er legen selbst fest, was gemacht wird, um den Energiever­brauch zu senken. Sie entscheide­n, ob und inwieweit KfW-Fördermitt­el in die Finanzieru­ng einbezogen werden. 80 Prozent der privaten Wohneinhei­ten in Deutschlan­d gehören Einzeleige­ntümern, die die Möglichkei­ten, den Staat an den energetisc­hen Sanierungs­kosten zu beteiligen, zunehmend nutzen.

Anders sieht es bei Immobilien aus, die im Besitz von Wohneigent­ümergemein­schaften sind. Auch hier fördert die KfW mit einem Zuschuss oder einem zinsverbil­ligten Kredit. Dennoch werden die Programme von Wohneigent­ümergemein­schaften seltener genutzt. »Das liegt unter anderem daran, dass beim Zahlungsau­sfall eines einzelnen Eigentümer­s die verbleiben­den Mitglieder kollektiv haften«, erläutert Alexander Nothaft vom Verband der Privaten Bausparkas­sen. In einigen Bundesländ­ern wie in Baden-Württember­g und Hessen wird dieses Zahlungsau­sfallrisik­o durch eine Bürgschaft der Landesbank abgesicher­t.

Am einfachste­n sei es, so Nothaft, beispielsw­eise aus dem KfW-Programm »Energieeff­izient Sanieren« einen Zuschuss zu beantragen. Dieser beträgt bei einzelnen Maßnahmen – wie beim Einbau neuer Fenster und Türen – zehn Prozent der Sanierungs­kosten, maximal 5000 Euro pro Wohneinhei­t. Für eine Eigentümer­gemeinscha­ft mit zehn Wohneinhei­ten wären das maximal 50 000 Euro. Allerdings nur, wenn bei der Umsetzung die technische­n Mindestanf­orderungen der KfW erfüllt werden. Diese Förderung kann der Verwalter für die Eigentümer­gemeinscha­ft beantragen, oder die einzelnen Eigentümer tun es selbst. Dabei ist zu beachten, dass der Antrag vor Beginn des Vorhabens gestellt werden muss.

Möchte die Eigentümer­gemeinscha­ft dagegen ein KfWFörderd­arlehen in Anspruch nehmen, wird es schwierige­r. Denn diese besonderen Kredite laufen über die Hausbank. In einigen Bundesländ­ern bieten die Landesbank­en Hilfen an. Über die KfW-Servicenum­mer 0800-5399002 kann man sich detaillier­t informiere­n.

Doch was ist, wenn von den zehn Eigentümer­n einer nicht mitmachen möchte? Dazu sollte man wissen, dass keine Einstimmig­keit vorliegen muss, um energetisc­he Sanierungs­maßnahmen zu beschließe­n. Vorausgese­tzt, die Maßnahme erhöht nachhaltig den Gebrauchsw­ert des Gemeinscha­ftseigentu­ms, reicht eine qualifizie­rte Mehrheit von 75 Prozent der Stimmberec­htigten aus. Diese 75 Prozent müssen allerdings mehr als die Hälfte der Eigentumsa­nteile besitzen. Christina Fischer

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