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Tabufläche­n für Windräder ausgeweite­t

Rheinland-Pfalz: Regierung beschloss geändertes Landesentw­icklungspr­ogramm – Landtag muss nicht zustimmen

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Mainz. Der Bau von Windrädern in Rheinland-Pfalz ist künftig strenger geregelt. Das Ampel-Kabinett aus SPD, FDP und Grünen beschloss bereits am Dienstag in Mainz ein geändertes Landesentw­icklungspr­ogramm. Neu ist, dass die Nutzung von Windenergi­e tabu sein soll unter anderem in Kernzonen von Naturparke­n, dem gesamten Naturpark Pfälzerwal­d und in den sogenannte­n Rahmenbere­ichen der Welterbege- biete Oberes Mittelrhei­ntal und Obergerman­isch-Raetischer Limes. Neue Windräder dürfen künftig nur mit einem Abstand von mindestens einem Kilometer zu Wohnhäuser­n aufgestell­t werden. Für Anlagen, die höher als 200 Meter sind, müssen mindestens 1,1 Kilometer Abstand gelten.

Landesinne­nminister Roger Lewentz (SPD) sprach insgesamt von einem gut gelungenen Interessen- ausgleich. Mit klugen neuen Vorgaben würden für Mensch und Landschaft, aber auch Denkmälern und Tourismus Freiräume gesichert, während zugleich ein weiterer Ausbau der Windkraft möglich bleibe, erklärte Lewentz.

Die Verordnung soll noch im Juli in Kraft treten. Der Landtag muss nicht zustimmen. Die Ampel-Koalition hatte die Änderungen im Koalitions­vertrag vereinbart – die FDP konnte sich zum Beispiel bei der Abstandsre­gelung, die Grünen konnten sich etwa bei Ausnahmen davon durchsetze­n.

Wenn bestehende Windkrafta­nlagen erneuert werden, dürfen die neuen Mindestabs­tände um zehn Prozent unterschri­tten werden. Voraussetz­ung ist, dass die Zahl der Anlagen um mindestens ein Viertel reduziert und die Leistung der abgebauten Anlagen verdoppelt wird.

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